Vor dem Bauvertrag
Baubeschreibung prüfen – Lücken vor dem Vertrag erkennen
- PDF, JPG oder PNG hochladen
- Systematisch prüfen lassen
- Kostenlose Vorschau bewerten
Eine Baubeschreibung legt fest, was Ihr Hauspreis tatsächlich umfasst. Wir prüfen die gesetzlich verlangten Angaben, benennen Widersprüche zwischen Unterlagen und zeigen, welche offenen Formulierungen später zu Nachträgen oder Diskussionen führen können.
- Gesetzlich fundiert: Alle Prüfpunkte und ihre Grundlage sind vor dem Upload einsehbar.
- Auf Lücken fokussiert: Fehlende Mengen, Qualitäten, Zuständigkeiten und Termine werden systematisch sichtbar.
- Verhandlungsbereit: Zu jedem Befund erhalten Sie eine konkrete Rückfrage an Bauträger oder Bauunternehmen.
- Zum richtigen Zeitpunkt: Sie klären offene Punkte, bevor die Unterschrift Ihre Verhandlungsposition verändert.
Ihr Ergebnis
Aus jeder Auffälligkeit wird eine nachvollziehbare Rückfrage
Jeder Befund verbindet drei Dinge: die Originalstelle aus Ihrem Dokument, den transparenten Prüfmaßstab und eine sachliche Formulierung für den nächsten Schritt. So sieht das an einem Beispiel aus.
Bau- und Leistungsbeschreibung
Einfamilienhaus, schlüsselfertig · Festpreis 412.000 Euro
| A | Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro | |
| B | Elektroinstallation nach gültiger Norm | |
| C | Außenanlagen und Erschließung bauseits | |
| D | Bauzeit ca. 11 Monate, vorbehaltlich Witterung und Materialverfügbarkeit | |
| E | Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan Anlage 3 |
Wertangabe statt Beschreibung. Welche Objekte in welcher Ausführung geliefert werden, steht dort nicht.
Keine Stückzahlen für Steckdosen, Schalter und Auslässe. Nachträglich ist jede zusätzliche Dose ein Nachtrag.
Bauseits ohne Zuordnung. Erschließung und Außenanlagen sind ein fünfstelliger Posten, der hier aus dem Festpreis fällt.
Der Vorbehalt hebt die Bauzeitangabe praktisch auf. Ohne Startpunkt und ohne begrenzten Vorbehalt ist sie keine verbindliche Angabe.
Verweis auf eine Anlage, ohne dass die Höhe der Abschläge in der Beschreibung steht.
Präziser Leistungsumfang: Wir prüfen die Baubeschreibung vollständig gegen die Anforderungen aus Art. 249 EGBGB und gegen erkennbare Widersprüche in Ihren Unterlagen. Ob das Vorhaben technisch umsetzbar ist und fachgerecht ausgeführt wird, kann nur eine sachverständige Prüfung des konkreten Bauprojekts beantworten.
Vom Dokument zur Entscheidung
Transparent in vier Schritten
Dokument einreichen
Baubeschreibung als PDF, JPG, PNG, bis zu 60 Seiten. Ergänzt um wenige Angaben, die für diese Prüfung relevant sind.
Systematisch prüfen
Das Dokument wird Punkt für Punkt gegen den veröffentlichten Kriterienkatalog geprüft – nach demselben Maßstab bei jedem Vorgang.
Vorschau bewerten
Kostenlos sehen Sie Anzahl und Einordnung der Befunde sowie einen Punkt vollständig – einschließlich der Stelle aus Ihrem Dokument.
Bericht nutzen
Erst jetzt entscheiden Sie über den vollständigen PDF-Bericht mit allen Befunden und den dazugehörigen Rückfragen.
Faire Preislogik
Erst den Nutzen sehen. Dann entscheiden.
Die kostenlose Vorschau zeigt Ihnen, ob verwertbare Befunde vorliegen. Einen Bericht kaufen Sie nur, wenn Sie die vollständige Einordnung und alle formulierten Rückfragen nutzen möchten. Ist das Dokument unlesbar oder ergibt die Prüfung keinen Befund, wird kein Bericht angeboten.
Bericht
99,90 €- Alles, was uns aufgefallen ist, das Schwerste zuerst
- Zu jedem die Stelle aus Ihrer Baubeschreibung
- Zu jedem Punkt ein fertiger Satz zum Abschreiben oder Vorlesen
- Um wie viel Geld es ungefähr geht, einzeln und zusammen
- PDF sofort und per E-Mail, mit der Version unserer Liste
Bericht mit Fragenliste
149,90 €- Alles aus dem Bericht
- Liste zum Abhaken: welche Unterlagen Sie anfordern sollten
Unser Prüfmaßstab ist vorab einsehbar
Jeder Prüfpunkt ist mit Grundlage, Gewichtung und fachlicher Grenze veröffentlicht. So wissen Sie bereits vor dem Upload, nach welchem Maßstab Ihr Dokument untersucht wird.
Häufige Fragen
Baubeschreibung prüfen
- Was verlangt das Gesetz an Angaben?
- Bei einem Verbraucherbauvertrag muss die Baubeschreibung die wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks enthalten und verbindliche Angaben zur Fertigstellung machen. Der Katalog geht diese Punkte einzeln durch und sagt, welche fehlen.
- Was finden Sie typischerweise?
- Wertangaben statt Beschreibungen („Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro"), fehlende Stückzahlen bei Steckdosen und Leuchten, das Wort „bauseits" ohne Zuordnung und eine Bauzeit, die durch einen Vorbehalt wieder aufgehoben wird.
- Warum ist eine Wertangabe ein Fund?
- Weil ein Betrag nicht sagt, was Sie bekommen. Was ein Bauträger für 3.000 Euro einkauft und was Sie dafür im Ausstellungsraum aussuchen dürfen, sind zwei verschiedene Dinge.
- Was brauche ich zum Hochladen?
- Die Baubeschreibung mit allen Anlagen, dazu den Vertragsentwurf und die Pläne, wenn sie vorliegen. Widersprüche zwischen den Dokumenten sind ein eigener Punkt.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein. Wir stellen fest, welche Angaben fehlen und wo sich Dokumente widersprechen. Ob daraus ein Anspruch folgt, beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
- Ersetzt das einen Bausachverständigen?
- Nein. Wir prüfen das Dokument, nicht das Bauwerk. Ob so gebaut werden kann und ob die Qualität stimmt, beurteilt jemand, der vor Ort war.
- Was passiert mit meinen Unterlagen?
- Sie werden für die Prüfung an Anthropic übertragen und dort nicht zum Training verwendet. Das Ergebnis liegt 14 Tage bei uns und wird danach automatisch gelöscht.
Zum Weiterlesen
Häufige Fragen zu Baubeschreibungen
Neun Angaben, die in jeder Baubeschreibung stehen müssen
Art. 249 § 2 EGBGB zählt auf, was eine Baubeschreibung beim Verbraucherbauvertrag enthalten muss. Die Liste zum Abhaken.
Die Bauzeit muss verbindlich in der Baubeschreibung stehen
Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB verlangt einen Fertigstellungstermin oder eine Bauzeitdauer. Welche Formulierungen das nicht erfüllen.
„Sanitärobjekte im Wert von 3.000 Euro" ist keine Beschreibung
Warum Budgetangaben in der Baubeschreibung ein Problem sind, wie viel Prozent der Bausumme so verschwinden und was Sie stattdessen verlangen.
Steckdosen zählen, bevor Sie unterschreiben
Warum „Elektroinstallation nach VDE" keine Angabe ist, wie viele Auslässe üblich sind und was eine Nachrüstung später kostet.
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Was § 650m BGB über Abschlagszahlungen und die Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung sagt, und wie Sie beides in fünf Minuten prüfen.
„Bauseits" ist das teuerste Wort in Ihrer Baubeschreibung
Was hinter bauseits, Eigenleistung und optional steckt, wie Sie die Positionen zusammenrechnen und warum § 650k Abs. 2 BGB hilft.
Finden Sie heraus, welche Fragen Ihr Dokument noch offenlässt.
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