Was die Honorarschlussrechnung offenlegen muss — und was in Ihrer fehlt.

Ihre Architektenrechnung nachrechenbar machen

Wir prüfen, ob die Rechnung die Angaben enthält, mit denen sie sich überhaupt nachrechnen lässt. Siebzehn Punkte, jeder mit Norm. Ob das Honorar der Höhe nach angemessen ist, sagen wir nicht.

Architekten- oder Ingenieurrechnung hochladenVorschau kostenlos · Vollbericht ab 79,90
  • Der Prüfkatalog steht öffentlich, mit Versionsnummer. Sie lesen vor dem Hochladen, wonach wir suchen.
  • Jede Feststellung trägt ein Zitat aus Ihrer Rechnung und die Norm, auf die sie sich stützt.
  • Zu jedem Fund ein fertiger Satz, den Sie so an das Büro schicken können.
  • Finden wir nichts, bieten wir nichts an. Die Vorschau ist kostenlos und bleibt es.

So sieht ein Fund aus

Markierte Stelle, zitierter Prüfpunkt, benannte Grundlage

Honorarschlussrechnung Nr. 2026-114

Einfamilienhaus, Neubau · Leistungsphasen 1 bis 8 · Rechnungsbetrag 28.560,00 Euro brutto

AAnrechenbare Kosten (Grundlage: nicht angegeben)
BHonorarzone III, Honorar Lph 1–821.400,00
CBesondere Leistung: Betreuung Ausschreibung1.850,00
DNebenkosten pauschal 8 %1.860,00
Nettobetrag25.110,00
Umsatzsteuer 19 %4.770,90
Rechnungsbetrag29.880,90
Eabzüglich Abschlagszahlungen1.320,90
A
ARC-10Wesentliche Abweichung

Die anrechenbaren Kosten sind nicht beziffert und die Kostenermittlung ist nicht benannt. Ohne beides lässt sich das Honorar nicht nachrechnen.

B
ARC-20Wesentliche Abweichung

Acht Leistungsphasen in einer Position. Welcher Prozentsatz auf welche Phase entfällt, steht nicht da.

C
ARC-22Abweichung

Besondere Leistungen sind nach der HOAI 2021 gesondert zu vereinbaren. Im Vertrag steht dazu nichts.

D
ARC-30Abweichung

Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung im Vertrag, 8 Prozent des Honorars.

E
ARC-40Wesentliche Abweichung

Sie haben 14.200 Euro an Abschlägen genannt, abgezogen wurden 1.320,90 Euro. Differenz: 12.879,10 Euro.

So sieht eine geprüfte Rechnung aus: markierte Stelle, zitierter Prüfpunkt, benannte Norm.

Ablauf

Vier Schritte

  1. 01

    Hochladen

    Architekten- oder Ingenieurrechnung als PDF, JPG, PNG, bis zu 30 Seiten. Dazu ein paar Angaben zum Fall.

  2. 02

    Prüfen

    17 Punkte aus Katalog 0.2.0, einer nach dem anderen. Dauert meist unter einer Minute.

  3. 03

    Vorschau

    Kostenlos: wie viele Funde, wie schwer, welche Kategorien. Dazu einer davon komplett ausformuliert.

  4. 04

    Vollbericht

    Direkt nach der Zahlung als PDF und per E-Mail. Mit allen Funden und Ihren Sätzen zum Mitnehmen.

Preise

Sie zahlen erst, wenn wir etwas gefunden haben

Die Vorschau kostet nichts und zeigt Ihnen, ob sich der Bericht lohnt. Können wir das Dokument nicht lesen oder finden wir nichts, bieten wir Ihnen auch nichts an.

Vollbericht

79,90
  • Alle Feststellungen im Wortlaut, schwerste zuerst
  • Zu jeder die Stelle aus Ihrer Rechnung
  • Zu jeder ein fertiger Satz zum Schreiben oder Sagen
  • Spanne in Euro, je Feststellung und zusammen
  • PDF mit Katalogversion, sofort und per E-Mail

Vollbericht und Anschreiben

119,90
  • Alles aus dem Vollbericht
  • Fertiges Anschreiben an das Büro, auf Ihre Funde zugeschnitten
  • Liste der anzufordernden Unterlagen zum Abhaken
  • Zweite Prüfung der korrigierten Rechnung, 14 Tage lang

Der Prüfkatalog ist öffentlich

17 Punkte, jeder mit Grundlage und Schweregrad, Version 0.2.0. Lesen Sie ihn, bevor Sie etwas hochladen.

Prüfkatalog ansehen

Häufige Fragen

Architektenrechnung prüfen

Sagen Sie mir, ob das Honorar zu hoch ist?
Nein. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 und der HOAI 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Ein Honorar kann also nicht mehr „über dem Höchstsatz" liegen. Maßstab ist, was Sie vereinbart haben. Wir stellen die Rechnung Ihrer Vereinbarung gegenüber und sagen, wo sie abweicht.
Was finden Sie typischerweise?
Am häufigsten fehlende Angaben: keine anrechenbaren Kosten beziffert, Leistungsphasen als Sammelposition statt einzeln, Nebenkostenpauschale ohne Vereinbarung im Vertrag. Der größte Geldeffekt kommt meist von nicht abgezogenen Abschlagszahlungen. Das ist selten, aber wenn es auftritt, geht es um vierstellige Beträge.
Was brauche ich zum Hochladen?
Die Rechnung reicht. Besser wird die Prüfung mit dem Architektenvertrag dazu, weil sich dann Honorarvereinbarung und Nebenkostenregelung gegenprüfen lassen. Vier Dateien sind möglich, PDF oder Foto.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, und sie darf es auch nicht sein. Wir stellen fest, was in der Rechnung steht und was fehlt. Ob sich daraus ein Anspruch ergibt und ob Sie zahlen müssen, beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Mit unserer Liste dauert das Erstgespräch kürzer.
Prüfen Sie auch, ob am Bau etwas falsch gemacht wurde?
Nein. Wir sehen nur die Rechnung. Ob eine Planung fachlich taugt oder eine Bauleitung ihre Aufgabe erfüllt hat, beurteilt ein Sachverständiger vor Ort.
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Sie werden für die Prüfung an Anthropic übertragen und dort nicht zum Training verwendet. Das Prüfergebnis liegt 14 Tage bei uns und wird danach automatisch gelöscht. Die Frist ist als technische Ablaufzeit gesetzt, nicht als Vorsatz.
Und wenn nichts gefunden wird?
Dann sagen wir das und bieten keinen Bericht an. Ein Bericht über nichts ist nichts wert. Das gilt auch, wenn die Datei unlesbar ist oder gar keine Rechnung enthält.

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.