Baubeschreibung prüfen

Baubeschreibung prüfen

Geprüft wird gegen 15 Punkte des öffentlichen Prüfkatalogs in der Version 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

Wir prüfen die Baubeschreibung gegen die Angaben, die Art. 249 EGBGB verlangt — vollständig und Punkt für Punkt. Ob so gebaut werden kann und ob die Ausführung taugt, beurteilt ein Sachverständiger auf dem Grundstück.

Schritt 1

Baubeschreibung hochladen

PDF, JPG, PNG · bis 5 Dateien · je 15 MB · zusammen bis 60 Seiten

Der Gesamtpreis aus Vertrag oder Angebot.

Die Vorschau kostet nichts. Ihre Datei löscht das System nach 14 Tagen.

Schritt 2

Was Sie danach kostenlos sehen

  • Wie viele Funde es gibt, aufgeteilt nach Schweregrad
  • Welche Kategorien des Katalogs betroffen sind, mit Namen
  • Einen Fund komplett ausformuliert, mit Fundstelle und Grundlage

Im Vollbericht stehen die übrigen Funde, die geschätzten Beträge und zu jedem ein Satz zum Schreiben oder Sagen.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben. Ob eine fehlende Angabe einen Anspruch begründet und was sich daraus für Ihren Vertrag ergibt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Fragen beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zur baulichen Ausführung selbst — ob so gebaut werden kann und ob die Qualität stimmt — ist eine öffentlich bestellte Sachverständige oder ein Sachverständiger zuständig.