Ratgeber Architektenrechnung prüfen

Nebenkosten beim Architekten — Pauschale oder Einzelnachweis

Was § 14 HOAI zulässt, welche Prozentsätze üblich sind und warum eine Pauschale ohne Vereinbarung eine Nachfrage wert ist.

28.7.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • § 14 HOAI 2021 lässt Nebenkosten auf zwei Wegen zu: als Pauschale oder gegen Einzelnachweis.
  • Vereinbarte Pauschalen liegen meist zwischen drei und sieben Prozent des Nettohonorars.
  • Beim Einzelnachweis gehört eine Aufstellung dazu; eine Zeile ohne Untergliederung ist eine Pauschale unter anderem Namen.
  • Bei einer Rechnung über 25.000 Euro netto sind acht Prozent Nebenkosten 2.000 Euro — mehr, als eine ganze Leistungsphase 4 wert ist.

Acht Prozent Nebenkostenpauschale auf ein Honorar von 21.400 Euro sind 1.712 Euro. Für Fahrten, Kopien und Porto. Ob das berechtigt ist, entscheidet ein Satz im Vertrag.

Was § 14 HOAI sagt

Nebenkosten sind Aufwendungen, die neben dem Honorar entstehen: Fahrtkosten, Vervielfältigungen, Modelle, Post- und Telefonkosten. § 14 HOAI 2021 lässt zwei Wege zu.

Einzelnachweis. Der Architekt stellt zusammen, was tatsächlich angefallen ist, und weist es nach.

Pauschale. Beide Seiten vereinbaren einen Prozentsatz des Honorars.

Der zweite Weg braucht eine Vereinbarung. Ohne sie fehlt der Pauschale die Grundlage, und dann bleibt der Einzelnachweis.

Was üblich ist

Vereinbarte Pauschalen liegen meist zwischen drei und sieben Prozent des Nettohonorars. Bei einem Bauvorhaben in derselben Stadt eher am unteren Rand, bei größerer Entfernung und vielen Ortsterminen weiter oben.

Das sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine Vorgabe der Verordnung. Ein höherer Satz ist zulässig, wenn er vereinbart wurde.

Die drei Fälle, die vorkommen

Pauschale steht im Vertrag, Rechnung folgt ihr. Alles in Ordnung, hier ist nichts zu prüfen.

Pauschale steht im Vertrag, Rechnung setzt mehr an. Nachfrage mit beiden Zahlen.

Nichts im Vertrag, Rechnung setzt eine Pauschale an. Das ist der häufigste Fall und der, bei dem eine Frage angebracht ist:

Die Rechnung setzt Nebenkosten pauschal mit 8 % an. Im Architektenvertrag finde ich dazu keine Vereinbarung. Bitte weisen Sie mir mit, worauf sich die Pauschale stützt, oder legen Sie die Nebenkosten im Einzelnen nach § 14 HOAI nach.

Beim Einzelnachweis

Hier gehört eine Aufstellung dazu. Eine Position „Nebenkosten 1.860,00 Euro" ohne Untergliederung ist kein Nachweis, sondern eine Pauschale unter anderem Namen.

Was in einer Aufstellung stehen sollte:

  • Fahrten mit Datum, Anlass und Kilometern
  • Vervielfältigungen mit Anzahl und Format
  • Modelle, Fotos, sonstige Sachkosten einzeln

Sie müssen nicht jede Position hinterfragen. Es geht darum, dass die Zahl herleitbar ist.

Was keine Nebenkosten sind

Zwei Abgrenzungen, die immer wieder auftauchen.

Leistungen sind keine Nebenkosten. Wenn unter Nebenkosten eine Position „Erstellung Baubeschreibung" oder „Koordination Fachplaner" auftaucht, ist das eine Leistung. Sie gehört zu den Grundleistungen einer Leistungsphase oder ist eine besondere Leistung nach der HOAI 2021, die vereinbart sein muss.

Gebühren Dritter sind durchlaufende Posten. Baugenehmigungsgebühren, Prüfstatik, Vermessung: Wenn der Architekt sie verauslagt hat, gehören sie mit Beleg abgerechnet, nicht in eine Pauschale.

Die Größenordnung im Blick behalten

Bei einer Rechnung über 25.000 Euro netto sind acht Prozent Nebenkosten 2.000 Euro. Das ist mehr, als eine ganze Leistungsphase 4 wert ist. Die Position verdient deshalb einen zweiten Blick, auch wenn sie nach Kleinkram klingt.

In der Prüfung

Nebenkosten sind Prüfpunkt ARC-30 in unserem Prüfkatalog. Der Bericht nennt den Betrag, seinen Anteil an der Rechnungssumme und ob eine Vereinbarung dazu vorliegt, soweit Sie den Vertrag mit hochgeladen haben. Doppelt abgerechnete Leistungen fallen unter ARC-23.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

HOAI 2021 · § 14 HOAI

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.