Ratgeber Architektenrechnung prüfen

Seit 2019 gibt es keinen HOAI-Mindestsatz mehr

Das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 und die HOAI 2021 haben die Preisbindung beendet. Was für Ihre Rechnung gilt und was viele Ratgeber immer noch falsch schreiben.

8.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Der Europäische Gerichtshof hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI in der Rechtssache C-377/17 für unionsrechtswidrig erklärt.
  • Seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte, keine Preisbindung.
  • Es gilt, was in Textform vereinbart wurde — auch ein Honorar unterhalb der Tafelwerte.
  • Prüfbar bleibt zweierlei: ob die Rechnung ihre Herleitung offenlegt und ob sie zu Ihrer Vereinbarung passt.

Wer heute nach „HOAI Mindestsatz" sucht, findet Seiten aus dem Jahr 2017. Sie erklären, dass ein Architekt nicht unter dem Tafelwert abrechnen darf und dass eine niedrigere Vereinbarung unwirksam ist. Das stimmte einmal. Seit dem 04.07.2019 nicht mehr.

Was passiert ist

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (Rechtssache C-377/17). Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin die HOAI 2021 erlassen. Die Honorartafeln stehen weiterhin darin. Verbindlich sind sie nicht mehr.

Aus einer Preisbindung ist eine Orientierung geworden.

Was das praktisch heißt

Es gilt, was Sie vereinbart haben. Ein Pauschalhonorar unter dem Tafelwert ist wirksam. Ein Honorar darüber ebenso. Der Vertrag ist der Maßstab, nicht die Tabelle.

Eine Rechnung kann nicht mehr „über dem Höchstsatz" liegen. Wenn Ihnen jemand das schreibt, arbeitet er nach altem Recht.

Fehlt eine Vereinbarung, wird es kompliziert. Dann geht es um die übliche Vergütung, und was üblich ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Honorartafel spielt dabei eine Rolle, aber nicht die einzige.

Was Sie trotzdem prüfen können

Die Preisbindung ist weg, die Nachvollziehbarkeit nicht. Eine Rechnung, die sich auf die HOAI stützt, muss zeigen, wie sie zu ihrer Zahl kommt:

  • Welche anrechenbaren Kosten liegen zugrunde und aus welcher Kostenermittlung stammen sie?
  • Welche Honorarzone wurde angesetzt?
  • Welche Leistungsphasen wurden abgerechnet, mit welchem Prozentsatz?
  • Welcher Satz innerhalb der Tafel wurde gewählt?

Fehlt eine dieser Angaben, können Sie die Rechnung nicht nachrechnen. Das ist der Punkt, an dem eine Nachfrage sinnvoll ist, und sie kommt ohne jede Behauptung über Mindestsätze aus:

Bitte teilen Sie mir die anrechenbaren Kosten mit, auf denen die Rechnung beruht, sowie die zugrunde gelegte Kostenermittlung und die Honorarzone.

Der zweite Vergleich

Neben der Nachvollziehbarkeit bleibt der Abgleich mit Ihrem Vertrag. Steht dort ein Pauschalhonorar von 24.000 Euro und die Rechnung lautet über 31.000, ist das eine Frage, egal was in irgendeiner Tafel steht. Steht dort ein Stundensatz von 95 Euro und abgerechnet werden 120, dasselbe.

Diese beiden Prüfungen tragen weiter als jede Diskussion über Sätze:

  1. Folgt die Rechnung dem, was im Vertrag steht?
  2. Legt sie offen, wie sie zu ihrer Zahl kommt?

Was Ratgeber aus der Zeit davor noch schreiben

Drei Sätze, die Sie ignorieren können:

„Eine Honorarvereinbarung unter dem Mindestsatz ist unwirksam." War richtig, ist es nicht mehr.

„Der Architekt kann trotz Pauschalvereinbarung nach Mindestsatz nachfordern." Diese sogenannte Aufstockungsklage stützte sich auf die Preisbindung. Wie sie heute zu beurteilen ist, ist eine Frage für einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

„Die HOAI schreibt vor, was ein Architekt kosten darf." Sie schreibt vor, wie ein Honorar berechnet wird, wenn man sie zugrunde legt. Was er kosten darf, vereinbaren Sie.

In der Prüfung

Unser Prüfkatalog enthält keinen Punkt, der eine Über- oder Unterschreitung von Sätzen behauptet. ARC-13 vergleicht die Rechnung mit Ihrer Vereinbarung, ARC-10 und ARC-14 prüfen, ob sich die Herleitung nachrechnen lässt. Die Begriffe „Mindestsatz" und „Höchstsatz" sind im Bericht technisch gesperrt.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

C-377/17 · HOAI 2021

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17 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

Architekten- oder Ingenieurrechnung prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.