Architektenrechnung prüfen
Architekten- oder Ingenieurrechnung prüfen
Geprüft wird gegen 17 Punkte des öffentlichen Prüfkatalogs in der Version 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.
Schritt 2
Was Sie danach kostenlos sehen
- Wie viele Funde es gibt, aufgeteilt nach Schweregrad
- Welche Kategorien des Katalogs betroffen sind, mit Namen
- Einen Fund komplett ausformuliert, mit Fundstelle und Grundlage
Im Vollbericht stehen die übrigen Funde, die geschätzten Beträge und zu jedem ein Satz zum Schreiben oder Sagen.
Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben. Ob sich aus einer Feststellung ein Anspruch ergibt, ob Sie die Zahlung zurückhalten dürfen und in welcher Höhe, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Diese Fragen beantwortet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zu Fragen der Bauausführung selbst ist eine öffentlich bestellte Sachverständige oder ein Sachverständiger zuständig.