Der Katalog liegt in einer versionierten Datei. Ändert sich ein Prüfpunkt, entsteht eine neue Version; die alte bleibt bestehen. Jeder Bericht nennt die Version, unter der er erstellt wurde. Ein Bericht aus dem vergangenen Jahr lässt sich damit auch dann noch erklären, wenn der Katalog inzwischen weiter ist.
Ein Prüfpunkt kommt nur in den Katalog, wenn er eine Grundlage hat — eine Norm oder ein benanntes Referenzband. Referenzbänder sind Orientierungswerte aus der Branche, keine amtlichen Größen; das steht bei jedem betroffenen Punkt dabei und auch im Bericht.
Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.