Ratgeber Terrassendach-Angebot prüfen
Statischer Nachweis und Schneelast
Ob ein Nachweis nötig ist, richtet sich nach Landesrecht und Konstruktion. Was Sie verlangen sollten und warum die Schneelast ortsabhängig ist.
1.8.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Ob und in welcher Form ein statischer Nachweis erforderlich ist, richtet sich nach dem Landesrecht und der Konstruktion.
- Die anzusetzende Schneelast hängt vom Standort ab; eine allgemeine Zahl gibt es nicht.
- Verlangen Sie den Nachweis als Unterlage, nicht als Zusage — mit Angabe der zugrunde gelegten Lasten.
- § 633 Abs. 2 BGB knüpft an die vereinbarte Beschaffenheit; ein Nachweis als Vertragsbestandteil ist eine solche Vereinbarung.
„Die Statik ist bei uns dabei." Das ist eine gute Antwort auf eine Frage, die selten präzise genug gestellt wird — denn dabei sein kann vieles bedeuten.
Was ein Nachweis ist
Eine Berechnung, die zeigt, dass die Konstruktion die auf sie wirkenden Lasten aufnimmt und in den Baugrund abträgt. Sie berücksichtigt Eigengewicht, Schnee, Wind und die Verankerung am Gebäude.
Das Ergebnis ist ein Dokument mit den angesetzten Lasten, den gewählten Querschnitten, den Fundamentabmessungen und den Befestigungsmitteln. Dieses Dokument ist die Unterlage, um die es geht — nicht die mündliche Zusage, dass gerechnet wurde.
Warum wir keine Zahlen nennen
Sie werden im Netz Angaben zu Schneelastzonen und Kilonewton je Quadratmeter finden. Diese Werte sind ortsbezogen: Sie hängen von der Zone ab, in der Ihr Grundstück liegt, und von der Geländehöhe über dem Meeresspiegel.
Wir nennen hier keine, weil wir sie nicht am geltenden Regelwerk und nicht für Ihren Standort geprüft haben. Eine Zahl, die für Ihren Ort zu niedrig ist, wäre an dieser Stelle das Gegenteil von hilfreich.
Was Sie stattdessen tun können, ist die richtige Frage zu stellen: Welche Schneelast und welche Windlast wurden für diesen Standort angesetzt, und woraus ergibt sich die Zuordnung?
Ein Betrieb, der sein Produkt kennt, beantwortet das in zwei Sätzen. Einer, der ausweicht, hat mit einem Standardwert gerechnet.
Typenstatik und Einzelnachweis
Typenstatik. Für Systemprodukte gibt es vorab erstellte Nachweise, die einen Bereich von Abmessungen und Lasten abdecken. Das ist üblich, sinnvoll und günstig.
Die entscheidende Frage lautet: Liegt Ihr Vorhaben innerhalb dieses Bereichs? Eine Typenstatik, die bis zu einer bestimmten Spannweite und Schneelast gilt, hilft nicht, wenn Ihr Dach breiter ist oder Ihr Ort in einer höheren Zone liegt.
Einzelnachweis. Wird nötig, wenn das Vorhaben aus dem abgedeckten Bereich fällt, wenn die Anbindung an das Gebäude besonders ist oder wenn die Bauaufsicht ihn verlangt.
Fragen Sie also nicht „gibt es eine Statik", sondern „gilt sie für dieses Vorhaben an diesem Ort, und woraus ergibt sich das".
Die Verankerung am Gebäude
Der Teil, den eine Typenstatik am wenigsten abdecken kann, weil er von Ihrer Hauswand abhängt.
Wie die Konstruktion an der Wand befestigt wird, hängt am Wandaufbau: Vollziegel, Hochlochziegel, Porenbeton, Beton, dazu eine mögliche Dämmschicht. Für jeden dieser Aufbauten gelten andere Befestigungsmittel und andere zulässige Lasten.
Ein Betrieb, der vor Ort war und in die Wand gebohrt hat, weiß das. Einer, der nur die Fassade gesehen hat, nimmt an.
Was ins Angebot gehört
- Ob ein Nachweis erforderlich ist und in welcher Form
- Wer ihn erstellt und ob er im Preis enthalten ist
- Die angesetzten Lasten mit Bezug auf den Standort
- Die Aushändigung des Nachweises an Sie, mit der Schlussrechnung
Der letzte Punkt ist der, der am häufigsten vergessen wird. Der Nachweis gehört zu Ihren Bauunterlagen — bei einem späteren Umbau, bei einem Schaden und beim Verkauf des Hauses ist er das Dokument, nach dem gefragt wird.
§ 633 Abs. 2 BGB stellt auf die vereinbarte Beschaffenheit ab. Ein Nachweis, der als Vertragsbestandteil benannt ist, gehört zu dieser Beschaffenheit; einer, über den nur gesprochen wurde, ist schwerer zu fassen.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um Angabe, ob für dieses Vorhaben ein statischer Nachweis erforderlich ist, ob eine Typenstatik verwendet wird und ob deren Geltungsbereich Abmessungen und Standort dieses Vorhabens abdeckt. Zudem bitte ich um Angabe der angesetzten Schnee- und Windlasten sowie um die Zusage, dass mir der Nachweis mit der Schlussrechnung ausgehändigt wird.
Drei Fragen und eine Zusage. Die dritte Frage ist die, an der sich zeigt, ob für Ihr Grundstück gerechnet wurde oder für einen Durchschnittsfall.
Im Text genannte Grundlagen
§ 633 Abs. 2 BGB