Ratgeber Terrassendach-Angebot prüfen

Fundamente und der Untergrund darunter

Für jede Stütze wird die Terrasse geöffnet. Was ins Angebot gehört, wer den Belag wiederherstellt und warum niemand weiß, was darunter liegt.

30.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Ins Angebot gehören Anzahl, Abmessungen und Gründungstiefe der Fundamente.
  • Für jedes Fundament wird die vorhandene Terrassenfläche geöffnet — die Wiederherstellung ist eine eigene Position.
  • Was unter Ihrer Terrasse liegt, weiß vor dem Öffnen niemand; deshalb gehört eine Regelung für Abweichungen in den Vertrag.
  • § 645 Abs. 1 BGB ist die Norm, um die bei unerwartetem Untergrund gestritten wird.

Vier Stützen, vier Fundamente, vier Löcher in einer Terrasse, die seit sechs Jahren fertig ist. Das ist der Teil des Projekts, über den im Verkaufsgespräch am wenigsten gesprochen wird.

Was ein Fundament leisten muss

Es nimmt die Last der Stütze auf und gibt sie an den Baugrund ab, ohne sich zu setzen. Und es muss frostfrei gegründet sein — sonst hebt es der Frost im Winter an, und die Konstruktion verzieht sich.

Aus beidem folgen zwei Maße: die Grundfläche, die sich aus der Last und der Tragfähigkeit des Bodens ergibt, und die Tiefe, die sich aus der Frostfreiheit ergibt. Beide stehen im statischen Nachweis und gehören ins Angebot.

Eine Position „Fundamente herstellen" ohne Maße lässt offen, was gebaut wird — und ob es zu dem passt, was gerechnet wurde.

Der Weg dorthin

Die Terrasse ist da. Um ein Fundament zu setzen, muss sie geöffnet werden, und danach fehlt an dieser Stelle Belag.

Vier Arbeitsschritte, die alle einen Preis haben:

  1. Belag aufnehmen, Aufbau öffnen
  2. Fundament ausheben und betonieren
  3. Aushub abfahren
  4. Belag wiederherstellen

Der vierte Schritt fehlt am häufigsten. Und er ist der einzige, der Ihnen später auffällt.

Bei Betonstein oder Platten kommt hinzu: Der Belag wird beim Aufnehmen beschädigt, und passende Ersatzsteine gibt es nach Jahren häufig nicht mehr in derselben Charge. Wenn Sie noch Reststeine haben, holen Sie sie vor Baubeginn hervor und sagen Sie Bescheid.

Was niemand vorher weiß

Unter Ihrer Terrasse kann alles liegen: gewachsener Boden, aufgefülltes Material, ein alter Fundamentrest, eine Leitung, ein Kanalanschluss, eine Drainage.

Ein Anbieter kann das vor dem Öffnen nicht wissen. Was er kann, ist eine Annahme treffen und diese Annahme benennen.

Deshalb gehören zwei Sätze in den Vertrag: Welcher Untergrund wurde unterstellt, und was gilt, wenn er abweicht — Anzeige vor Ausführung, Zustimmung vor Mehrkosten.

§ 645 Abs. 1 BGB ist die Norm, um die in solchen Fällen gestritten wird: Wird das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von ihm erteilten Anweisung unausführbar, kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Ob der vorgefundene Untergrund in diesem Sinne vom Besteller geliefert ist, wird unterschiedlich beurteilt — und genau deshalb entscheidet, was im Vertrag steht.

Die Leitungen

Der einzige Punkt mit Schadenspotenzial über den Preis hinaus.

Vor dem Ausheben gehört geklärt, wo Wasser-, Abwasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen verlaufen — insbesondere auf der Seite zum Haus. Hausanschlüsse liegen häufig genau dort, wo eine Stütze hinsoll.

Wenn Pläne vorhanden sind, holen Sie sie heraus. Wenn nicht, ist eine Ortung günstiger als ein durchtrennter Abwasserstrang.

Was Sie vorher tun können

Fotografieren Sie die Terrasse im Zustand vor Beginn, mit Datum. Notieren Sie, wo Sie Leitungen vermuten. Und legen Sie Ersatzsteine bereit, wenn Sie welche haben.

Drei Dinge, zehn Minuten, und der wahrscheinlichste Streitpunkt des ganzen Projekts ist entschärft.

Die Nachfrage

zum Angebot vom … bitte ich um Angabe der Anzahl, der Abmessungen und der Gründungstiefe der vorgesehenen Fundamente sowie um Aufnahme von Öffnen und Wiederherstellen des vorhandenen Terrassenbelags in das Angebot. Zudem bitte ich um Angabe, welcher Untergrund unterstellt wurde, und um eine Regelung, dass abweichende Verhältnisse vor Ausführung angezeigt und Mehrkosten nur nach meiner Zustimmung berechnet werden.

Drei Punkte. Der mittlere ist der, der sonst als Nachtrag erscheint, und der letzte der, der ihn planbar macht.

Im Text genannte Grundlagen

§ 645 Abs. 1 BGB

Terrassendach-Angebot prüfen

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Angebot für Terrassendach oder Wintergarten prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.