Ratgeber Terrassendach-Angebot prüfen
Terrassendachangebot lesen — vier Blöcke
Konstruktion, Gründung, Anschluss, Vertrag. Wo ein Terrassendachangebot regelmäßig aufhört und die Baustelle anfängt.
5.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Ein Terrassendach ist kein Möbelstück, sondern eine Konstruktion mit Gründung, Statik und Anschluss ans Gebäude.
- Prüfen Sie in vier Blöcken: Konstruktion, Gründung und Statik, Anschluss und Entwässerung, Vertrag.
- Ein Vertrag über die Herstellung eines Bauwerks oder eines Teils davon ist nach § 650a BGB ein Bauvertrag.
- Fundamente, Wandanschluss und Elektroarbeiten sind die drei Positionen, die am häufigsten fehlen.
Ein Terrassendach wird verkauft wie ein Katalogprodukt und gebaut wie ein Anbau. Zwischen diesen beiden Sichtweisen liegen die Positionen, um die es in fast jedem Streitfall geht.
Was hier tatsächlich entsteht
Eine Konstruktion, die mit dem Boden verbunden ist, Lasten abträgt, an die Hauswand anschließt und Wasser abführen muss. Das ist Bauen, auch wenn es aus einem Prospekt kommt.
Ein Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon ist nach § 650a BGB ein Bauvertrag. Ob Ihr konkretes Projekt darunter fällt, ist eine Einordnungsfrage — die Richtung ist klar, und daran hängen Regelungen, die es beim einfachen Werkvertrag nicht gibt.
Praktisch folgt daraus etwas Einfacheres: Ein Angebot, das nur die Konstruktion beschreibt, beschreibt weniger als die Hälfte des Projekts.
Erster Block: die Konstruktion
Maße, Material und Profilsystem, Eindeckung mit Material und Stärke, Anzahl und Lage der Stützen, Farbton. Dazu die Ausstattung: Beschattung, Seitenverglasung, Türen, Beleuchtung.
Die Eindeckung ist der Punkt, an dem Angebote auseinandergehen. Zwischen einer Stegplatte und einer Verbundsicherheitsglas-Eindeckung liegen Preis, Gewicht und Lebensdauer weit auseinander — und beides heißt im Angebot „Dach".
Zweiter Block: Gründung und Statik
- Fundamente: Anzahl, Abmessungen, Gründungstiefe
- Untergrund: Was steht an, und war jemand da?
- Rückbau der vorhandenen Terrassenfläche an den Fundamentstellen
- Wiederherstellung des Belags nach der Montage
- Statischer Nachweis: erforderlich, enthalten, von wem
Die Wiederherstellung des Terrassenbelags ist die Position, die am zuverlässigsten fehlt. Für jedes Fundament wird die Fläche geöffnet, und danach fehlen Steine, die es in dieser Farbe seit sechs Jahren nicht mehr gibt.
Dritter Block: Anschluss und Entwässerung
Wie schließt die Konstruktion an die Hauswand an, und was passiert dort mit dem Wasser? Wo läuft das Dachwasser hin, und ist die Anschlussleitung dabei?
Der Wandanschluss ist die technisch heikelste Stelle des ganzen Projekts. Er wird an eine Fassade gedübelt, die gedämmt sein kann, und er muss dauerhaft dicht sein.
Vierter Block: der Vertrag
Zahlungsplan, Liefer- und Montagetermin, Widerrufsbelehrung, Gewährleistung.
Bei dieser Produktgruppe wird häufig zu Hause verkauft. Wenn Sie in Ihrem Wohnzimmer unterschrieben haben, ist die Frage nach einem Widerrufsrecht keine theoretische — und die Frist läuft.
Die drei Positionen, die am häufigsten fehlen
Fundamente. Manchmal als „bauseits" bezeichnet, manchmal gar nicht erwähnt.
Wandanschluss. Insbesondere bei gedämmter Fassade: Wer stellt die Befestigung her, und wer steht für die Dichtheit ein?
Elektro. Beleuchtung, Antriebe für Beschattung und Lamellen, Sensorik. Alles braucht eine Zuleitung, und die kommt aus dem Haus.
Rechnen Sie diese drei Positionen zu jedem Angebot dazu, bevor Sie zwei vergleichen. Sonst vergleichen Sie ein Produkt mit einem Projekt.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um eine Aufstellung der Leistungen, die nicht enthalten und bauseits zu erbringen sind. Zudem bitte ich um Angabe der vorgesehenen Fundamente mit Abmessungen und Gründungstiefe, der Ausführung des Wandanschlusses, der Entwässerung mit Ableitungsziel sowie der enthaltenen Elektroarbeiten.
Vier Angaben. Zusammen entscheiden sie darüber, ob die Summe im Angebot die Summe des Projekts ist.
Im Text genannte Grundlagen
§ 650a BGB