Ratgeber Hausgeldabrechnung prüfen

Die § 35a-Bescheinigung, die in der Abrechnung fehlt

Bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr hängen daran, dass die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind. Was Sie von der Verwaltung verlangen können.

29.7.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen, auch bei Kosten über die WEG.
  • Begünstigt sind nur die Arbeitskosten einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten; Material zählt nicht.
  • Ohne eine Bescheinigung, die diese Trennung für Ihre Einheit ausweist, ist der Abzug nicht belegbar.
  • Für vermietete Einheiten greift § 35a nicht bei Ihnen — die Kosten sind dann Werbungskosten.

Von allen Feststellungen in einer Hausgeldabrechnung ist diese die, bei der Sie am schnellsten Geld zurückbekommen. Sie kostet die Verwaltung eine Stunde und bringt Ihnen bis zu 1.200 Euro im Jahr.

Worum es geht

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr.
  • Handwerkerleistungen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro Ermäßigung im Jahr.

Das ist eine Ermäßigung der Steuer, nicht ein Abzug vom Einkommen. Sie wirkt also voll.

Für Wohnungseigentümer gilt das anteilig für die über das Hausgeld getragenen Leistungen: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger, Wartung von Heizung und Aufzug, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Die entscheidende Trennung

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten. Material ist nicht begünstigt (§ 35a Abs. 3 EStG).

Deshalb reicht es nicht, wenn in der Abrechnung „Hausmeister 4.200 Euro" steht. Es muss erkennbar sein, welcher Anteil davon Arbeitskosten sind.

Zweite Bedingung: Die Zahlung muss unbar erfolgt sein. Bei Zahlungen über die Gemeinschaft ist das praktisch immer der Fall.

Was viele Abrechnungen liefern und was fehlt

Gut gemachte Abrechnungen enthalten eine eigene Anlage: „Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG", mit Ihrem Anteil je Kategorie.

Häufig fehlt sie ganz. Oder es steht ein Gesamtbetrag ohne Trennung nach Arbeit und Material, den das Finanzamt so nicht anerkennt.

Dritter Fall: Die Bescheinigung nennt Beträge, die auf das Zahlungsjahr der Gemeinschaft abstellen, während für Sie das Jahr der Abrechnung maßgeblich sein kann. Bei Unsicherheit gehört diese Frage zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Was Sie schreiben

für meine Einkommensteuererklärung benötige ich eine Bescheinigung über die auf meine Einheit entfallenden haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, getrennt nach Arbeitskosten und Materialkosten. Bitte übersenden Sie mir diese Aufstellung für den Abrechnungszeitraum …

Die Verwaltung hat die Zahlen. Sie stehen in den Eingangsrechnungen, die ihr vorliegen.

Was Sie tun können, wenn nichts kommt

Zwei Wege.

Selbst schätzen ist keiner. Das Finanzamt verlangt einen Nachweis; eine eigene Aufteilung nach Gefühl trägt nicht.

Belegeinsicht. Als Eigentümer haben Sie ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen. Aus den Eingangsrechnungen lässt sich die Trennung selbst zusammenstellen, wenn die Rechnungen sie ausweisen.

Nachträglich geltend machen. Steuerbescheide sind unter bestimmten Voraussetzungen änderbar. Ob das in Ihrem Fall geht, beantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Für Vermieter gilt etwas anderes

Wenn Sie die Wohnung vermieten, sind die Kosten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. § 35a greift dann nicht bei Ihnen, sondern gegebenenfalls beim Mieter für die auf ihn umgelegten Kosten.

Deshalb fragt unser Formular nach, ob Sie selbst nutzen oder vermieten.

In der Prüfung

Die § 35a-Bescheinigung ist Prüfpunkt HGA-40 in unserem Prüfkatalog, die Trennung von Arbeits- und Materialkosten HGA-41. Der Bericht stellt fest, ob die Bescheinigung vorliegt und ob die Trennung erkennbar ist, und beziffert den möglichen Effekt vorsichtig, soweit die Abrechnung Zahlen dafür hergibt.

Steuerberatung ist das nicht. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung bei Ihnen greift, entscheidet Ihr Finanzamt.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

§ 35a Abs. 3 EStG · § 35a EStG

Hausgeldabrechnung prüfen

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WEG-Jahresabrechnung prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.