Ratgeber Handwerkerrechnung prüfen

Stundensatz auf der Handwerkerrechnung einordnen

Übliche Spannen für Monteurstunden, warum der Satz allein wenig aussagt und welche Angaben eine Aufwandsabrechnung nachvollziehbar machen.

17.6.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Für Monteurstunden im Bau- und Ausbaugewerbe liegt der übliche Rahmen bei etwa 55 bis 95 Euro netto.
  • Der Satz allein sagt wenig: Er muss Lohn, Nebenkosten, Ausfallzeiten, Fahrzeug, Werkzeug, Verwaltung und Gewährleistung decken.
  • Entscheidend ist, was vereinbart wurde: schriftlich, mündlich oder im Kostenvoranschlag.
  • Weicht die Rechnung von der Absprache ab, ist die Frage nicht die Üblichkeit, sondern der Grund für die Abweichung.

„118 Euro die Stunde, ist das normal?" Die Frage lässt sich beantworten, aber nicht mit einer Zahl allein. Drei Dinge gehören dazu: die übliche Spanne, was vereinbart war, und was die Rechnung überhaupt erkennen lässt.

Die übliche Spanne

Für Monteurstunden im Bau- und Ausbaugewerbe liegt der Rahmen bei etwa 55 bis 95 Euro netto. Die Spanne ist groß, und dafür gibt es Gründe: Region, Gewerk, Qualifikation, Betriebsgröße. In Ballungsräumen liegt sie höher als auf dem Land. Elektro und SHK höher als einfache Ausbaugewerke. Meisterstunden höher als Gesellenstunden.

Orientierungswert aus der Branchenkalkulation, keine amtliche Größe, keine Obergrenze. Ein Satz darüber ist kein Regelverstoß. Er ist ein Grund nachzufragen, worauf er sich stützt.

Warum der Satz allein wenig sagt

Ein Stundensatz muss die Vollkosten decken: Bruttolohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Fahrzeug, Werkzeug, Werkstatt, Verwaltung, Rückstellungen für Gewährleistung, Gewinn. Beim Monteur landet knapp ein Drittel.

Interessanter sind deshalb drei andere Fragen.

Wie viele Stunden sind abgerechnet? Ein moderater Satz auf zu vielen Stunden kostet mehr als ein hoher Satz auf der richtigen Zahl.

Kommt die Anfahrt obendrauf? Manche Betriebe kalkulieren sie in den Satz ein, andere stellen sie separat. Beides ist üblich. Beides zusammen ist eine Nachfrage wert.

Werden Zuschläge addiert? Notdienst, Wochenende, Nacht.

Was war vereinbart?

Der rechtlich entscheidende Punkt. War ein Stundensatz vereinbart, schriftlich, mündlich oder im Kostenvoranschlag, dann gilt er. War nichts vereinbart, schulden Sie nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung.

Genau hier wird die Spanne praktisch relevant. Ohne Vereinbarung ist das Übliche der Maßstab, und was üblich ist, ergibt sich daraus, was vergleichbare Betriebe in vergleichbarer Lage verlangen.

Ob ein konkreter Satz im Einzelfall noch üblich ist, entscheidet das nicht. Das gehört zu einem Anwalt. Die Spanne sagt Ihnen nur, ob sich die Frage lohnt.

Was in eine Aufwandsabrechnung gehört

Wird nach Aufwand abgerechnet, sollte erkennbar sein:

  • an welchem Tag gearbeitet wurde
  • wie viele Monteure da waren
  • wie lange, je Einsatz
  • welcher Satz für wen gilt: Meister, Geselle, Helfer, Azubi

Steht auf der Rechnung nur „14,5 Std. à 89,00 €", können Sie nichts gegen Ihre Erinnerung halten. Die Darlegungslast für den abgerechneten Aufwand liegt beim Betrieb. Eine Aufschlüsselung zu erbitten ist deshalb keine Zumutung.

Bitte schlüsseln Sie die abgerechneten Stunden nach Einsatztag, Anzahl der Monteure und Dauer auf.

Zwei Zeiten, über die man streiten kann

Materialbeschaffung. Fährt ein Monteur während des Einsatzes zum Großhändler, ist das Arbeitszeit. Wird die Fahrt zusätzlich als Anfahrt berechnet, steht derselbe Vorgang zweimal auf der Rechnung.

Rüstzeiten. Auf- und Abbau, Abdecken, Aufräumen gehören zur Leistung. Sie separat als Pauschale zu führen, ist in Ordnung. Sie doppelt zu führen, einmal in den Stunden und einmal als Pauschale, nicht.

Wenn der Satz von der Absprache abweicht

Der klarste Fall: Im Kostenvoranschlag standen 75 Euro, auf der Rechnung stehen 95. Dann ist die Frage nicht, ob 95 üblich sind, sondern warum von der Absprache abgewichen wurde.

Im Kostenvoranschlag vom … war ein Stundensatz von 75,00 € genannt. Abgerechnet sind 95,00 €. Bitte erläutern Sie mir die Abweichung oder rechnen Sie zum vereinbarten Satz ab.

In der Prüfung

Der Stundensatz ist Prüfpunkt HR-15 in unserem Prüfkatalog, die Nachvollziehbarkeit der Stunden HR-23, das Verhältnis von Aufwand und beschriebener Leistung HR-24. Der Bericht nennt die Spanne immer ausdrücklich als Orientierungswert und beziffert die Differenz zum oberen Rand, nicht zu einem Wunschwert.

Im Text genannte Grundlagen

§ 632 Abs. 2 BGB

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.