Ändern wir etwas an der Liste, bekommt sie eine neue Versionsnummer. Die alte bleibt bestehen. In jedem Bericht steht die Nummer, die zum Zeitpunkt der Prüfung galt. Wenn Sie den Bericht in einem Jahr wieder hervorholen, können Sie also nachschauen, wonach damals geprüft wurde.
Ein Punkt kommt nur auf die Liste, wenn wir sagen können, worauf er sich stützt: entweder auf eine Vorschrift, oder auf Werte, die in der Branche üblich sind. Der Unterschied ist wichtig: Übliche Werte sind keine Vorschrift, sondern nur ein Anhaltspunkt. Wo das so ist, steht es dabei: hier in der Liste und noch einmal im Bericht.
Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.