Unsere Liste · Version 2026-08-01

Wonach wir Ihre Handwerkerrechnung prüfen

Das hier ist die ganze Liste: 33 Punkte, die wir bei jeder Handwerkerrechnung durchgehen. Bei jedem Punkt steht, worauf er sich stützt. Wir suchen nichts, was hier nicht steht. Sie können die Liste lesen, bevor Sie etwas hochladen. Müssen Sie aber nicht.

6 × Große Abweichung18 × Abweichung9 × Hinweis

Pflichtangaben

HR-01Abweichung

Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers auf der Rechnung stehen. Stelle fest, wenn Angaben fehlen oder unvollständig sind (z. B. nur Ortsname ohne Straße).
HR-02Hinweis

Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob Name und Anschrift des Leistungsempfaengers vollständig angegeben sind. Stelle Abweichungen fest, etwa fehlende Hausnummer oder falsch geschriebener Name.
HR-03Abweichung

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Rechnungsstellers angegeben ist. Fehlt beides, stelle das fest.
HR-04Abweichung

Rechnungsdatum

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob ein Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben ist.
HR-05Hinweis

Fortlaufende Rechnungsnummer

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob eine Rechnungsnummer vergeben ist. Ob sie fortlaufend ist, lässt sich aus einem einzelnen Dokument nicht feststellen: sage das ausdrücklich, wenn eine Nummer vorhanden ist.
HR-06Große Abweichung

Leistungsbeschreibung ausreichend konkret

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob jede Position handelsübliche Bezeichnung, Art und Umfang der Leistung erkennen lässt. Sammelbezeichnungen wie "Reparaturarbeiten", "diverse Arbeiten", "Material" oder "Sonstiges" ohne weitere Aufschlüsselung sind festzustellen. Nenne die betroffene Position wörtlich.
HR-07Abweichung

Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung angegeben ist. Der Hinweis "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" genügt; fehlt jede Angabe, stelle das fest.
HR-08Abweichung

Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob das Nettoentgelt, der Steuersatz und der Steuerbetrag getrennt ausgewiesen sind. Stelle fest, wenn nur ein Bruttobetrag genannt ist.
HR-09Hinweis

Hinweis auf Aufbewahrungspflicht bei Privatkunden

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 9 i. V. m. § 14b Abs. 1 S. 5 UStG
Wir schauen nach
Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Privatperson muss die Rechnung auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht hinweisen. Prüfe, ob dieser Hinweis vorhanden ist, wenn es sich erkennbar um eine grundstücksbezogene Leistung handelt.

Steuer und Abzug

HR-10Große Abweichung

Arbeitskosten getrennt ausgewiesen (§ 35a EStG)

Woher wir das nehmen
§ 35a Abs. 3 EStG, BMF-Schreiben vom 09.11.2016
Wir schauen nach
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen setzt voraus, dass Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sind. Prüfe, ob diese Trennung erkennbar ist. Ist sie es nicht, beziffere den entgangenen Abzug mit 20 Prozent der nicht getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 1200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-11Abweichung

Angewandter Umsatzsteuersatz

Woher wir das nehmen
§ 12 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob der ausgewiesene Steuersatz zur Leistungsart passt. Handwerkerleistungen unterliegen im Regelfall 19 Prozent. Stelle fest, wenn der ausgewiesene Steuerbetrag rechnerisch nicht zum genannten Satz passt, und nenne die Differenz.
HR-12Abweichung

Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerstatus ausgewiesen

Woher wir das nehmen
§ 19 Abs. 1 S. 4 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Rechnung sowohl auf die Kleinunternehmerregelung hinweist als auch Umsatzsteuer ausweist. Beides zusammen ist eine Abweichung und ist festzustellen.
HR-13Abweichung

Reverse-Charge-Hinweis gegenüber Privatperson

Woher wir das nehmen
§ 13b Abs. 5 UStG
Wir schauen nach
Der Übergang der Steuerschuld gilt nicht gegenüber Privatpersonen. Stelle fest, wenn die Rechnung an eine Privatperson einen Reverse-Charge-Hinweis oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers" enthält.
HR-14Hinweis

Zahlungsweg für den Steuerabzug

Woher wir das nehmen
§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG
Wir schauen nach
Der Abzug nach § 35a EStG setzt eine unbare Zahlung voraus. Stelle fest, wenn die Rechnung ausschließlich Barzahlung vorsieht oder eine Barzahlung quittiert, und weise auf die Folge für den Steuerabzug hin.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 1200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Preis und Kalkulation

HR-15Abweichung

Stundenverrechnungssatz außerhalb des üblichen Bandes

Woher wir das nehmen
Referenzband: 55 bis 95 Euro netto je Monteurstunde im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, regional abweichend (Orientierungswert, keine amtliche Größe)
Wir schauen nach
Prüfe den ausgewiesenen Stundensatz je Monteur gegen das Referenzband. Liegt er darüber, stelle die Abweichung fest und beziffere die Differenz zum oberen Bandwert multipliziert mit den abgerechneten Stunden. Nenne das Band ausdrücklich als Orientierungswert.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 20 und 900 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-16Abweichung

Materialaufschlag außerhalb des üblichen Bandes

Woher wir das nehmen
Referenzband: 10 bis 30 Prozent Aufschlag auf den Materialeinkauf (Orientierungswert aus Branchenkalkulation)
Wir schauen nach
Prüfe, ob Materialpositionen mit einem erkennbaren Aufschlag abgerechnet werden, der über dem Referenzband liegt, etwa wenn ein Listenpreis und ein Rechnungspreis genannt sind. Ohne Vergleichswert im Dokument keine Bezifferung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 400 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-17Abweichung

An- und Abfahrt ohne Vereinbarung oder doppelt berechnet

Woher wir das nehmen
§ 632 Abs. 2 BGB; Referenzband: 25 bis 60 Euro je Anfahrt oder 0,50 bis 1,20 Euro je Kilometer
Wir schauen nach
Prüfe, ob Anfahrtskosten abgerechnet werden und ob sie mehrfach für denselben Einsatztag erscheinen. Stelle fest, wenn die Pauschale außerhalb des Referenzbandes liegt oder die Anzahl der Anfahrten die Zahl der Einsatztage übersteigt.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 25 und 240 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-18Hinweis

Kleinmaterial- oder Gemeinkostenpauschale

Woher wir das nehmen
Referenzband: 3 bis 5 Prozent des Materialwerts für Kleinmaterial (Orientierungswert aus Branchenkalkulation)
Wir schauen nach
Prüfe, ob eine Pauschale für Kleinmaterial, Verbrauchsmaterial oder Gemeinkosten abgerechnet wird und ob sie im Verhältnis zum Materialwert außerhalb des Referenzbandes liegt.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 5 und 150 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-19Abweichung

Zuschlag für Notdienst, Wochenende oder Nacht

Woher wir das nehmen
§ 632 Abs. 2 BGB; Referenzband: 50 bis 100 Prozent Zuschlag außerhalb der Regelarbeitszeit, nur bei Vereinbarung
Wir schauen nach
Prüfe, ob Zuschläge für Notdienst, Wochenend- oder Nachtarbeit abgerechnet werden, ob der Einsatzzeitpunkt im Dokument dazu passt und ob die Höhe im Referenzband liegt. Stelle fest, wenn ein Zuschlag ohne erkennbaren Einsatzzeitpunkt außerhalb der Regelarbeitszeit abgerechnet wird.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 30 und 600 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-20Hinweis

Entsorgungs- und Nebenkosten ohne Bezug zur Leistung

Woher wir das nehmen
§ 632 Abs. 2 BGB
Wir schauen nach
Prüfe, ob Entsorgungs-, Rüst- oder Nebenkosten abgerechnet werden, zu denen die Leistungsbeschreibung keinen passenden Vorgang nennt.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 250 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-21Große Abweichung

Rechnerische Richtigkeit der Summen

Woher wir das nehmen
Rechnerische Prüfung der Einzelpositionen gegen die Endsumme
Wir schauen nach
Addiere die Einzelpositionen und vergleiche das Ergebnis mit dem ausgewiesenen Netto-, Steuer- und Bruttobetrag. Stelle jede Abweichung mit dem genauen Differenzbetrag fest. Rechne sorgfältig und nur mit den Zahlen, die im Dokument stehen.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 1 und 2000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-22Große Abweichung

Doppelt abgerechnete Position

Woher wir das nehmen
Abgleich der Positionen untereinander
Wir schauen nach
Prüfe, ob dieselbe Leistung oder dasselbe Material in zwei Positionen erscheint, etwa als Einzelposition und zusätzlich in einer Pauschale. Nenne beide Positionen wörtlich.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 1500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Leistung und Nachweis

HR-23Abweichung

Arbeitszeit ohne nachvollziehbaren Nachweis

Woher wir das nehmen
§ 632 Abs. 2 BGB, Darlegungslast des Werkunternehmers
Wir schauen nach
Bei Abrechnung nach Aufwand prüfe, ob Datum, Anzahl der Monteure und Stunden je Einsatz erkennbar sind. Stelle fest, wenn nur eine Gesamtstundenzahl ohne Aufschlüsselung genannt ist.
HR-24Hinweis

Stundenaufwand im Verhältnis zur beschriebenen Leistung

Woher wir das nehmen
Plausibilitätsabgleich zwischen Leistungsbeschreibung und abgerechneten Stunden
Wir schauen nach
Prüfe, ob der abgerechnete Stundenaufwand zur beschriebenen Leistung passt. Aeussere dich nur, wenn die Leistungsbeschreibung konkret genug ist. Ist sie es nicht, sage das statt zu schätzen.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-25Hinweis

Mengen und Aufmaß nachvollziehbar

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit der Mengenermittlung
Wir schauen nach
Prüfe, ob abgerechnete Mengen (Quadratmeter, Meter, Stück) im Dokument hergeleitet sind oder nur als Endwert erscheinen.

Vertrag und Vereinbarung

HR-26Große Abweichung

Überschreitung eines Kostenvoranschlags

Woher wir das nehmen
§ 649 Abs. 2 BGB
Wir schauen nach
Wenn das Dokument auf einen Kostenvoranschlag Bezug nimmt und dessen Betrag nennt, vergleiche ihn mit der Rechnungssumme. Stelle eine wesentliche Überschreitung fest und beziffere die Differenz. Ohne genannten Voranschlagsbetrag keine Aussage.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 3000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-27Große Abweichung

Abschlagszahlungen verrechnet

Woher wir das nehmen
§ 632a BGB
Wir schauen nach
Prüfe, ob geleistete Abschlags- oder Anzahlungen genannt und von der Schlussrechnung abgezogen sind. Stelle fest, wenn eine Anzahlung erwähnt, aber nicht abgezogen ist, und nenne den Betrag.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 50 und 5000 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-28Abweichung

Zusatzleistung ohne erkennbare Beauftragung

Woher wir das nehmen
§ 650b BGB
Wir schauen nach
Prüfe, ob Positionen abgerechnet werden, die im Dokument als Zusatz, Nachtrag oder Mehraufwand bezeichnet sind, ohne dass ein Bezug zu einer Beauftragung erkennbar ist.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 20 und 1500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-29Abweichung

Verweis auf VOB/B gegenüber Verbrauchern

Woher wir das nehmen
§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB, § 650b ff. BGB
Wir schauen nach
Stelle fest, wenn die Rechnung gegenüber einer Privatperson auf die VOB/B verweist, ohne dass eine Einbeziehung erkennbar ist. Beschreibe nur den Umstand des Verweises.
HR-30Abweichung

Fälligkeit vor Abnahme

Woher wir das nehmen
§ 641 Abs. 1 BGB
Wir schauen nach
Die Vergütung wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Stelle fest, wenn die Rechnung eine Zahlungsfrist setzt und zugleich erkennbar ist, dass die Leistung noch nicht abgenommen oder noch nicht abgeschlossen ist.

Zahlung und Fristen

HR-31Hinweis

Zahlungsfrist und Skonto

Woher wir das nehmen
§ 271 BGB, § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG (Hinweis auf Entgeltminderung)
Wir schauen nach
Prüfe die genannte Zahlungsfrist und einen etwaigen Skontoabzug. Stelle fest, wenn Skonto genannt, aber nicht bezifferbar ist, oder wenn eine Frist von unter sieben Tagen gesetzt wird.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-32Abweichung

Verzugszinsen und Mahnkosten

Woher wir das nehmen
§ 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern), § 309 Nr. 5 BGB
Wir schauen nach
Prüfe angekündigte oder berechnete Verzugszinsen und Mahnkosten. Stelle fest, wenn ein Zinssatz genannt wird, der über dem gesetzlichen Satz gegenüber Verbrauchern liegt, oder wenn Mahnpauschalen ohne Höhe der tatsächlichen Kosten angesetzt sind.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 3 und 150 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
HR-33Abweichung

Gewährleistungsfrist im Dokument verkürzt

Woher wir das nehmen
§ 634a Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB
Wir schauen nach
Stelle fest, wenn das Dokument eine Gewährleistungs- oder Verjährungsfrist nennt, die kürzer ist als zwei Jahre (fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk).

Was passiert, wenn sich die Liste ändert

Ändern wir etwas an der Liste, bekommt sie eine neue Versionsnummer. Die alte bleibt bestehen. In jedem Bericht steht die Nummer, die zum Zeitpunkt der Prüfung galt. Wenn Sie den Bericht in einem Jahr wieder hervorholen, können Sie also nachschauen, wonach damals geprüft wurde.

Ein Punkt kommt nur auf die Liste, wenn wir sagen können, worauf er sich stützt: entweder auf eine Vorschrift, oder auf Werte, die in der Branche üblich sind. Der Unterschied ist wichtig: Übliche Werte sind keine Vorschrift, sondern nur ein Anhaltspunkt. Wo das so ist, steht es dabei: hier in der Liste und noch einmal im Bericht.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.