Ratgeber Gartenbauangebot prüfen
Arbeitskosten getrennt für § 35a EStG
20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Warum die Rechnung getrennt ausweisen muss und was Sie sonst verlieren.
23.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen für Handwerkerleistungen, höchstens um 1.200 Euro.
- Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten; Material ist es nicht.
- Die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und gezahlt werden muss unbar auf das Konto des Betriebs.
- Fordern Sie den getrennten Ausweis im Angebotsstadium, nicht nach Erhalt der Rechnung.
Eine Gartenbaurechnung über 14.000 Euro ohne getrennten Arbeitskostenausweis kostet Sie bis zu 1.200 Euro. Nicht als Aufschlag, sondern als entgangene Steuerermäßigung — und der Betrieb hätte nur eine Zeile anders schreiben müssen.
Was die Norm sagt
§ 35a Abs. 3 EStG ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens um 1.200 Euro.
Der Höchstbetrag gilt je Haushalt und Kalenderjahr. Er ist erreicht, wenn die begünstigten Aufwendungen 6.000 Euro betragen.
Begünstigt sind die Arbeitskosten, dazu die Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten sind es nicht — und genau deshalb muss die Rechnung beides trennen.
Die zweite Voraussetzung
Sie wird häufiger übersehen als die erste: Die Zahlung muss unbar erfolgen, also auf das Konto des Leistungserbringers.
Eine Barzahlung mit ordnungsgemäßer Rechnung genügt nicht. Auch nicht teilweise — wer den größten Teil überweist und den Rest bar zahlt, verliert den Abzug für den bar gezahlten Teil.
Überweisen Sie deshalb jede Rate und heben Sie die Kontoauszüge auf. Rechnung und Zahlungsnachweis gehören zusammen.
Warum das ins Angebot gehört und nicht in die Rechnung
Wer den getrennten Ausweis erst nach Erhalt der Schlussrechnung verlangt, bittet um eine Korrektur. Wer ihn im Angebotsstadium vereinbart, bekommt eine Rechnung, die von vornherein passt.
Der Unterschied ist praktisch: Manche Betriebe rechnen mit Einheitspreisen, in denen Lohn und Material nicht getrennt geführt werden. Eine nachträgliche Aufteilung ist dann eine Schätzung, die niemand gern unterschreibt.
Ein Satz im Angebot löst das: dass in der Schlussrechnung die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden.
Die Rechnung, die funktioniert
- Name und Anschrift von Leistungserbringer und Empfänger
- Art der Leistung und Leistungsort
- Leistungszeitraum
- Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, gegebenenfalls mit Fahrt- und Maschinenkosten
- Materialkosten getrennt
- Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer
- Bankverbindung
Der vierte Punkt ist der, um den es geht. Eine Formulierung wie „im Gesamtbetrag sind Arbeitskosten in Höhe von … Euro enthalten" genügt.
Die Abgrenzung zum Neubau
Ein Punkt, den dieser Text nicht abschließend klären kann. Die Ermäßigung gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
Bei Gartenbauarbeiten läuft die Grenze zwischen der Erneuerung einer vorhandenen Fläche und der erstmaligen Anlage einer neuen. Wo genau, ist Gegenstand von Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung — und in Ihrem konkreten Fall eine Frage an das Finanzamt oder an eine steuerliche Beratung.
Was daraus für die Praxis folgt, ist trotzdem eindeutig: Der getrennte Ausweis kostet nichts. Ohne ihn ist die Frage von vornherein erledigt; mit ihm kann sie geprüft werden.
Was Sie sonst noch aufheben sollten
Rechnung, Kontoauszug, Angebot und Aufmaßblatt. Bewahren Sie das zusammen auf — nicht nur wegen der Steuererklärung, sondern weil dieselben Unterlagen bei einer Gewährleistungsfrage und bei einem Hausverkauf gebraucht werden.
Die Nachfrage
zum Angebot vom … bitte ich um die Zusage, dass in der Schlussrechnung die Arbeitskosten einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden, damit die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind. Zudem bitte ich um Angabe Ihrer Bankverbindung für die unbare Zahlung sämtlicher Raten.
Zwei Sätze, ein Satz Aufwand, bis zu 1.200 Euro. Es gibt in diesem ganzen Themenfeld keine Frage mit einem besseren Verhältnis.
Im Text genannte Grundlagen
§ 35a Abs. 3 EStG · § 35a EStG