Ratgeber Badangebot prüfen

Ein Badangebot nach Gewerken trennen

Zwei Angebote über 24.000 Euro können völlig verschiedene Leistungen enthalten. Die Gliederung macht den Unterschied sichtbar.

9.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Ein Bad umfasst vier bis sechs Gewerke, erscheint im Angebot aber meist als eine Summe.
  • Ohne Gliederung nach Gewerken lassen sich zwei Angebote nicht vergleichen, auch wenn beide dieselbe Endsumme nennen.
  • Verlangen Sie zu jedem Gewerk Menge, Material und Zuständigkeit — Fläche in Quadratmetern, Produkt mit Serie, wer es liefert.
  • Eine Pauschale „Komplettbad" ist die häufigste Angebotsform und die am wenigsten prüfbare.

Zwei Angebote, beide über 24.000 Euro, beide für dasselbe Bad. Das eine enthält eine Abdichtung unter den Fliesen, das andere nicht. Das eine erneuert die Leitungen bis zum Steigstrang, das andere schließt an die vorhandenen an. Auf dem Papier sehen sie gleich aus.

Warum die Summe nichts sagt

Ein Bad ist kein Gewerk, sondern vier bis sechs. Sie werden nacheinander ausgeführt, von verschiedenen Leuten, und jedes hat eigene Mengen und eigene Materialien.

Was der Betrieb am Ende schuldet, ist nach § 631 Abs. 1 BGB das versprochene Werk — also das, was im Vertrag steht. Deshalb ist die Beschreibung nicht Beiwerk des Preises, sondern der Gegenstand der Vereinbarung.

Wenn all das in einer Zeile steht — „Komplettsanierung Bad, pauschal, 24.000 Euro" —, ist die Zahl richtig und wertlos zugleich. Sie sagt, was Sie zahlen, aber nicht, was Sie bekommen.

Die Gliederung, die Sie verlangen

Sieben Blöcke, in der Reihenfolge der Ausführung:

Abbruch und Entsorgung. Fliesen, Estrich, Objekte, mit Fläche. Container und Abfuhr getrennt.

Rohinstallation Sanitär. Welche Leitungen werden erneuert, bis wohin, Vorwandinstallation ja oder nein.

Elektro. Anzahl der Auslässe je Typ, nicht „nach Vorschrift".

Estrich und Abdichtung. Fläche, Produkt, Dichtbänder an Ecken und Durchdringungen.

Fliesen. Wand- und Bodenfläche getrennt, Format, Materialpreis je Quadratmeter, Verlegeart.

Trockenbau und Maler. Decke, ungeflieste Wände, gegebenenfalls Tür mit Zarge.

Objekte und Armaturen. Hersteller und Serie je Stück.

Zu jedem Block gehören drei Angaben: eine Menge, ein Material und die Aussage, wer es liefert. Fehlt eine davon, ist der Block nicht prüfbar.

Die Rechnung, die daraus folgt

Sobald die Gliederung vorliegt, können Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen und je Block vergleichen. Erst dann sehen Sie, wo die 3.000 Euro Unterschied herkommen — und ob sie ein Vorteil oder ein weggelassenes Gewerk sind.

Ohne Gliederung vergleichen Sie zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben.

Die Nachfrage

vielen Dank für Ihr Angebot vom … Um es prüfen und mit einem weiteren vergleichen zu können, bitte ich um eine Aufgliederung der Angebotssumme nach Gewerken: Abbruch und Entsorgung, Sanitärinstallation, Elektro, Abdichtung und Estrich, Fliesen, Trockenbau und Maler, Objekte und Armaturen. Zu jedem Gewerk bitte ich um die zugrunde gelegte Menge und die vorgesehenen Produkte mit Hersteller und Serie.

Ein Absatz, sieben Begriffe, keine Bewertung. Diese Bitte ist im Baugewerbe Alltag.

Was Sie an der Antwort ablesen

Kommt die Gliederung vollständig, haben Sie eine Grundlage und einen Anbieter, der seine Kalkulation kennt.

Kommt sie teilweise, sind die fehlenden Blöcke Ihre nächsten Fragen — und wahrscheinlich die Stellen, an denen später ein Nachtrag steht.

Kommt sie gar nicht, ist auch das ein Ergebnis. Es sagt nichts über die Qualität der Arbeit, aber viel darüber, wie eine Auseinandersetzung über einen Nachtrag verlaufen wird.

Wo diese Prüfung endet

Sie sagt nicht, ob 24.000 Euro für dieses Bad angemessen sind. Quadratmeterpreise schwanken regional erheblich, und ohne Ortstermin lässt sich der Aufwand nicht beurteilen.

Sie sagt, was im Preis steckt und was nicht. Das ist die Frage, die vor der nach dem Preis kommt.

Im Text genannte Grundlagen

§ 631 Abs. 1 BGB

Badangebot prüfen

16 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.1.0. Die Vorschau kostet nichts.

Angebot für die Badsanierung prüfen

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.