Zahlungsplan und Anzahlung bei der Badsanierung
§ 632a BGB knüpft Abschläge an den Wert der erbrachten Leistung. Wie Sie den Plan prüfen und warum die Schlussrate offenbleiben sollte.
28.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- § 632a Abs. 1 BGB knüpft Abschlagszahlungen an den Wert der erbrachten und geschuldeten Leistung.
- Rechnen Sie die Anzahlung als Prozentsatz aus und halten Sie sie gegen die Leistung, die bis dahin erbracht ist.
- Eine Schlussrate, die erst nach der Abnahme fällig wird, ist Ihr wichtigstes Druckmittel für die Restarbeiten.
- Zahlen Sie nach Bauabschnitten, nicht nach Kalenderwochen.
Der Zahlungsplan ist der Teil des Angebots, den man am schnellsten überliest und der am meisten über das Risiko sagt. Er steht meist im Kleingedruckten, in zwei Zeilen.
Was das Gesetz als Maßstab nennt
§ 632a Abs. 1 BGB gibt dem Unternehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen.
Der Maßstab ist damit nicht der Kalender und nicht der Materialeinkauf, sondern der Wert dessen, was bei Ihnen entstanden ist. Vor Baubeginn ist dieser Wert null.
Das heißt nicht, dass eine Anzahlung unzulässig wäre — Sonderbestellungen und Materialbeschaffung sind reale Vorleistungen. Es heißt, dass es einen Maßstab gibt, an dem sich eine Anzahlung messen lässt.
Die Rechnung, die eine Minute dauert
Nehmen Sie die Anzahlung, teilen Sie durch die Angebotssumme, multiplizieren Sie mit 100.
Bei 24.000 Euro Angebotssumme und 7.200 Euro Anzahlung sind das 30 Prozent — vor der ersten Stunde Arbeit. Bei 2.400 Euro sind es 10 Prozent. Beides steht im selben Satz des Angebots und liest sich fast gleich.
Der Plan, der funktioniert
Vier Raten, jede nach einem abgeschlossenen Abschnitt:
- Bei Auftragserteilung, für Materialbestellung und Planung. Ein kleiner Anteil.
- Nach Abbruch und Rohinstallation. Der Abschnitt ist sichtbar abgeschlossen und lässt sich beurteilen.
- Nach Fliesen- und Abdichtungsarbeiten. Der größte Wertzuwachs.
- Nach Abnahme, für den Rest.
Vermeiden Sie Pläne, die an Kalenderdaten hängen. Sie zahlen dann für Zeit, nicht für Leistung — und bei einer Verzögerung zahlen Sie trotzdem.
Die Schlussrate
Sie ist der wichtigste Punkt des ganzen Plans. Die letzten Arbeiten eines Bades — Silikonfugen, Justierung der Türen, Anschluss der Objekte, Beseitigung kleiner Mängel — sind die, die sich am längsten hinziehen.
Solange ein Teil der Vergütung offen ist, gibt es einen Grund, sie zu erledigen. Ist alles bezahlt, hängt es am Kalender des Betriebs.
Zehn Prozent, fällig nach Abnahme, sind eine verbreitete und vernünftige Größenordnung. Steht im Angebot etwas anderes, ist das eine Verhandlungsposition vor der Unterschrift — danach nicht mehr.
Die Abnahme als Termin
Vereinbaren Sie einen Abnahmetermin, gehen Sie gemeinsam durch das Bad und schreiben Sie auf, was noch offen ist. Mit Datum, mit Frist, von beiden unterschrieben.
Das klingt formell für ein Bad und ist der Grund, warum manche Restarbeiten nach vier Wochen erledigt sind und andere nach acht Monaten noch offen.
Die Nachfrage
zum Zahlungsplan im Angebot vom …: Die vorgesehene Anzahlung beträgt … Euro und damit … Prozent der Angebotssumme. Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen bis zur Fälligkeit dieser Rate erbracht sind. Zudem bitte ich um einen Zahlungsplan, der die weiteren Raten an abgeschlossene Bauabschnitte knüpft und eine Schlussrate von 10 Prozent nach Abnahme vorsieht.
Sachlich, mit einer Zahl und einem konkreten Vorschlag. Ein Vorschlag wird häufiger angenommen als eine Beanstandung.
Wenn ein Verbraucherbauvertrag vorliegt
Bei erheblichen Umbaumaßnahmen kann ein Verbraucherbauvertrag vorliegen. Dann kommen die Regeln des § 650m BGB hinzu, unter anderem eine Obergrenze für die Summe der Abschläge und eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung.
Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, ist eine Rechtsfrage und hängt am Umfang. Prüfbar ist der Teil davor: ob das Angebot überhaupt eine Sicherheitsleistung erwähnt.
Im Text genannte Grundlagen
§ 632a Abs. 1 BGB · § 650m BGB