Ratgeber Arbeitszeugnis prüfen

Die Verhaltensbeurteilung — wer genannt wird und wer fehlt

Vorgesetzte, Kollegen, Kunden: welche Gruppen in ein qualifiziertes Zeugnis gehören und was eine fehlende Gruppe bedeutet.

25.7.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO gibt den Anspruch auf Angaben zu Leistung und Verhalten.
  • Genannt werden üblicherweise Vorgesetzte, Kollegen und, wo einschlägig, Kunden.
  • Der Fund, auf den es ankommt, ist die fehlende Gruppe: Kundenkontakt ohne Kundennennung fällt Personalabteilungen auf.
  • Zur vielzitierten Reihenfolge der Gruppen gibt es keine gefestigte Linie — belastbar ist sie nicht.

Ein qualifiziertes Zeugnis hat zwei Bewertungen. Die Leistungsbeurteilung wird meist genau gelesen. Die Verhaltensbeurteilung besteht aus einem Satz und wird überflogen.

Was hineingehört

§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO gibt den Anspruch auf Angaben zu Leistung und Verhalten. Beides, nicht eines von beidem.

Die übliche Form:

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.

Drei Gruppen, eine Bewertung. Wo kein Kundenkontakt bestand, entfällt die dritte.

Die Skala

Wie bei der Leistungsbeurteilung gibt es eine eingespielte Staffelung:

FormulierungEinordnung
stets vorbildlichsehr gut
vorbildlich / stets einwandfreigut
einwandfreibefriedigend
stets korrekt / ohne Beanstandungausreichend
korrektmangelhaft

Auch hier tragen „stets" und das gewählte Adjektiv die Aussage.

Die fehlende Gruppe

Der Fund, auf den es ankommt. Wenn eine Gruppe nicht genannt wird, obwohl es zu ihr Kontakt gab, fällt das Personalabteilungen auf.

Prüfen Sie deshalb: Hatten Sie Kundenkontakt? Steht „Kunden" im Satz? Hatten Sie Mitarbeitende? Steht etwas zu Ihrem Führungsverhalten?

Bei einer Führungsposition ist die Verhaltensbeurteilung ohne Aussage zum Umgang mit den geführten Mitarbeitenden unvollständig.

Zur Reihenfolge

Im Netz wird viel darüber geschrieben, dass „Kollegen und Vorgesetzte" statt „Vorgesetzte und Kollegen" ein Signal sei. Belastbar ist das nicht — es gibt dazu keine gefestigte Linie, und viele Zeugnisse entstehen aus Bausteinen ohne Hintergedanken.

Unser Bericht stellt deshalb nur fest, in welcher Reihenfolge die Gruppen genannt werden. Er leitet daraus nichts ab.

Belastbar ist dagegen: Welche Gruppe wird gar nicht genannt.

Der Widerspruch zur Leistung

Interessanter als die Verhaltensbeurteilung für sich ist ihr Verhältnis zur Leistungsbeurteilung.

Sehr gute Leistung und mittelmäßiges Verhalten ist eine Kombination, die gelesen wird. Umgekehrt genauso. Wenn beide weit auseinandergehen, gehört das angesprochen, weil es Fragen im Vorstellungsgespräch erzeugt.

Was Sie schreiben

im Zeugnis vom … lautet die Verhaltensbeurteilung „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei." Da ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit im direkten Kundenkontakt bestand, bitte ich Sie, die Beurteilung um das Verhalten gegenüber Kunden zu ergänzen.

Konkret, mit Zitat, mit Begründung aus Ihrer Tätigkeit.

Ein Sonderfall: der Betriebsrat

Eine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied gehört nicht ins Zeugnis, es sei denn, Sie wünschen es ausdrücklich. Der Grund liegt auf der Hand: Sie kann bei einer Bewerbung nachteilig wirken.

Dasselbe gilt für Angaben zu Krankheit, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Wenn so etwas in Ihrem Zeugnis steht, ist es ein Fund, und einer, bei dem eine Streichungsbitte angebracht ist.

In der Prüfung

Die Verhaltensbeurteilung ist Prüfpunkt AZG-21 in unserem Prüfkatalog, unzulässige Angaben AZG-33, der Widerspruch zwischen den Beurteilungen AZG-23. Der Bericht nennt, welche Gruppe fehlt, und zitiert die Formulierung wörtlich.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO

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15 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.