Ratgeber Arbeitszeugnis prüfen

Was nicht im Zeugnis steht, sagt am meisten

Die Auslassung ist die schwerste Aussage der Zeugnissprache. Welche Angaben je nach Position erwartet werden und wie Sie eine Lücke ansprechen.

2.8.2026 · 2 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Die Auslassung ist die schwerste Aussage der Zeugnissprache, weil sie nicht dasteht.
  • Zu bestimmten Positionen gehören bestimmte Aussagen — wer die Erwartung kennt, sieht die Lücke.
  • Neben der fehlenden Aussage gibt es zwei weitere Formen: die veränderte Reihenfolge und die auffällige Verkürzung.
  • § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO erstreckt das qualifizierte Zeugnis auf Leistung und Verhalten — eine Lücke lässt sich daran messen.

Ein Zeugnis darf nichts Negatives enthalten, das den Arbeitnehmer unangemessen belastet. Also enthält es nichts Negatives. Es lässt weg.

Wie es funktioniert

Zu bestimmten Positionen gehören bestimmte Aussagen. Wer sie kennt, sieht die Lücke.

Der Maßstab dafür steht im Gesetz: § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO erstreckt das qualifizierte Zeugnis auf Leistung und Verhalten. Was zu Ihrer Tätigkeit gehörte und trotzdem nicht vorkommt, ist deshalb mehr als eine Auslassung im Textfluss.

Kassentätigkeit oder Umgang mit Geld — Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Fehlen sie, fällt es auf.

Fahrtätigkeit — Zuverlässigkeit, Umgang mit dem anvertrauten Fahrzeug.

Führungsposition — Führungsverhalten, Umgang mit Mitarbeitenden, Anzahl der geführten Personen.

Vertrieb — Abschlussstärke, Kundenkontakt, Zielerreichung.

Verwaltung — Sorgfalt, Belastbarkeit, Selbstständigkeit.

Jede Position — die Beurteilung von Leistung und von Verhalten, beides.

Das sind Erwartungen aus der Praxis, keine gesetzliche Liste. Aber Personalabteilungen lesen mit diesen Erwartungen.

Die zweite Form: die Reihenfolge

Bei der Verhaltensbeurteilung nennt ein Zeugnis üblicherweise Vorgesetzte, Kollegen und, wo einschlägig, Kunden.

Wird eine Gruppe ausgelassen, ist das die Lücke. Über die Reihenfolge wird viel geschrieben; belastbar ist vor allem, wer genannt wird und wer nicht.

Die dritte Form: die Verkürzung

Ein Zeugnis über sechs Zeilen nach vier Jahren Beschäftigung. Formal alles da, inhaltlich nichts.

Setzen Sie die Länge ins Verhältnis zur Dauer. Nach mehreren Jahren in einer verantwortlichen Position ist eine Seite die Untergrenze, zwei sind üblich.

Was Sie damit machen

Eine Auslassung ist schwerer anzusprechen als ein falscher Satz, weil sie nicht dasteht. Formulieren Sie deshalb als Ergänzungswunsch, nicht als Vorwurf:

im Zeugnis vom … fehlt eine Aussage zu meiner Zuverlässigkeit im Umgang mit den mir anvertrauten Kassenbeständen. Da diese Tätigkeit einen wesentlichen Teil meiner Aufgaben ausmachte, bitte ich Sie, das Zeugnis insoweit zu ergänzen.

Der Aufbau: Was fehlt, warum es zur Position gehört, Bitte um Ergänzung. Ohne Unterstellung, dass die Auslassung Absicht war.

Was Sie nicht unterstellen sollten

Nicht jede Lücke ist gewollt. Viele Zeugnisse entstehen aus Textbausteinen, und dann fehlt etwas, weil der Baustein nicht passte.

Das ist praktisch relevant: Ein Arbeitgeber, dem Sie Absicht unterstellen, wird abwehren. Einer, den Sie auf eine Lücke hinweisen, ergänzt oft ohne Diskussion.

Deshalb steht in unserem Bericht keine Aussage über Absicht. Er beschreibt, was fehlt und warum es an dieser Stelle auffällt.

Der Zeitpunkt

So früh wie möglich. Ein Zeugnis nachträglich ändern zu lassen wird schwieriger, je länger es her ist — der Vorgesetzte, der es unterschrieben hat, ist irgendwann nicht mehr da.

Wenn Sie ein Zwischenzeugnis haben, vergleichen Sie es mit dem Endzeugnis. Aussagen, die im Zwischenzeugnis standen und im Endzeugnis fehlen, sind die stärksten Fundstellen überhaupt.

In der Prüfung

Die Auslassung ist Prüfpunkt AZG-30 in unserem Prüfkatalog, die Vollständigkeit der Verhaltensbeurteilung AZG-21, die Länge im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer AZG-12. Dafür fragt das Formular nach Ihrer Position und Ihren wichtigsten Aufgaben — ohne diese Angaben lässt sich nicht sagen, was erwartbar wäre.

Der Bericht beschreibt die Lücke. Er behauptet keine Absicht und leitet keinen Anspruch ab.

Die Vorschau ist kostenlos.

Im Text genannte Grundlagen

§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO

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15 veröffentlichte Prüfpunkte, Katalog 0.2.0. Die Vorschau kostet nichts.

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Weitere Beiträge

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.