Unsere Liste · Version 0.1.0

Wonach wir Ihre Tierarztrechnung prüfen

Das hier ist die ganze Liste: alle Punkte, die wir bei jeder Tierarztrechnung durchgehen. Bei jedem Punkt steht, worauf er sich stützt. Wir suchen nichts, was hier nicht steht. Sie können die Liste lesen, bevor Sie etwas hochladen. Müssen Sie aber nicht.

5 × Große Abweichung11 × Abweichung2 × Hinweis

Form und Nachvollziehbarkeit

TAR-01Abweichung

Pflichtangaben der Rechnung

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 UStG
Wir schauen nach
Prüfe Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Behandlungsdatum, Entgelt und Steuerbetrag getrennt. Nenne jede fehlende Angabe einzeln.
TAR-02Große Abweichung

Einzelne Leistungen statt Sammelposition

Woher wir das nehmen
§ 7 Abs. 4 GOT: die Rechnung muss je Leistung die laufende Nummer des Gebührenverzeichnisses nennen, dazu Datum, Tierart, Diagnose oder Konsultationsgrund, Betrag und Umsatzsteuer
Wir schauen nach
Prüfe die sechs Pflichtangaben aus § 7 Abs. 4 GOT einzeln: Datum der Leistungserbringung, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, jede berechnete Leistung mit der laufenden Nummer des Gebührenverzeichnisses, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer. Die laufende Nummer ist der entscheidende Punkt: Ohne sie lässt sich keine Position nachschlagen. Sammelpositionen wie „Behandlung" oder „Praxisleistung" tragen keine Nummer und sind damit ein Fund. Nenne jede beanstandete Position wörtlich.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-03Abweichung

Behandlungsdatum je Position

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit bei mehreren Behandlungsterminen
Wir schauen nach
Prüfe, ob zu jeder Position das Datum der Leistung genannt ist. Bei einer Rechnung über mehrere Termine ist das die Grundlage jeder weiteren Prüfung.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 100 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-04Große Abweichung

Rechnerische Richtigkeit

Woher wir das nehmen
Addition der Einzelpositionen gegen die Endsumme
Wir schauen nach
Addiere die Einzelpositionen und vergleiche mit der ausgewiesenen Endsumme. Weicht die vom Auftraggeber genannte Endsumme von der gelesenen ab, ist ein Lesefehler beim maschinellen Lesen die wahrscheinlichere Erklärung. Das ist dann ausdrücklich zu sagen.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 5 und 150 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-05Abweichung

Umsatzsteuer ausgewiesen und nachgerechnet

Woher wir das nehmen
§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Wir schauen nach
Prüfe, ob Steuersatz und Steuerbetrag ausgewiesen sind und ob der Betrag zur Bemessungsgrundlage passt. Rechne nach und nenne die Differenz, wenn sie über einem Euro liegt.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 2 und 80 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Gebührensatz

TAR-10Große Abweichung

Angesetzter Steigerungssatz erkennbar

Woher wir das nehmen
§ 2 Abs. 1 GOT: die Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes; § 5 Abs. 1 GOT verlangt für eine Überschreitung des Dreifachen eine vorher in Textform getroffene Vereinbarung
Wir schauen nach
Prüfe, ob die Rechnung je Position erkennen lässt, mit welchem Satz gerechnet wurde. Lässt sich der Satz aus Gebührensatz und Betrag errechnen, nenne ihn. Liegt er über dem Dreifachen (außerhalb des Notdienstes), stelle fest, dass § 5 Abs. 1 GOT dafür eine vor der Behandlung in Textform geschlossene Vereinbarung verlangt, von der dem Zahlungspflichtigen ein Doppel auszuhändigen ist, und frage danach. Fehlt die Satzangabe durchgehend, ist die Rechnung nicht nachprüfbar; bitte um Aufschlüsselung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 250 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-11Abweichung

Erhöhter Satz ohne Begründung

Woher wir das nehmen
§ 2 Abs. 1 GOT nennt die Bemessungskriterien (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres, örtliche Verhältnisse); eine Begründung auf der Rechnung verlangt § 7 Abs. 4 GOT nicht, wohl aber auf Verlangen eine Aufgliederung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT
Wir schauen nach
Stelle fest, wenn Positionen erkennbar über dem einfachen Satz liegen und die Rechnung dazu nichts erläutert. Sage ausdrücklich dazu, dass die GOT eine Begründung auf der Rechnung nicht vorschreibt. Der Zahlungspflichtige aber nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT eine Aufgliederung verlangen kann. Formuliere als Bitte um Erläuterung, nie als Feststellung, die Erhöhung sei unberechtigt: Nach § 2 Abs. 1 GOT entscheidet billiges Ermessen im Einzelfall.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 300 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-12Hinweis

Einheitlicher Satz über alle Positionen

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit, unterschiedliche Sätze innerhalb einer Rechnung
Wir schauen nach
Prüfe, ob innerhalb einer Rechnung unterschiedliche Steigerungssätze verwendet werden. Das kann seinen Grund haben; ohne Kennzeichnung ist es eine Nachfrage.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 150 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-13Abweichung

Notdienstgebühr

Woher wir das nehmen
§ 4 GOT: im tierärztlichen Notdienst 50 Euro Notdienstgebühr, nur einmal in derselben Angelegenheit auch bei mehreren Tieren desselben Halters; Notdienstzeiten nach § 2 Abs. 2 GOT: nachts 18 bis 8 Uhr, Wochenende freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr, Feiertage 0 bis 24 Uhr
Wir schauen nach
Prüfe, ob eine Notdienstgebühr berechnet wurde, und stelle sie dem Behandlungszeitpunkt gegenüber, soweit die Rechnung ihn nennt. Die Gebühr beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GOT 50 Euro; ein höherer Betrag ist ein Fund. Sie darf nach § 4 Abs. 2 GOT in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt wurden: prüfe das ausdrücklich. Liegt der Zeitpunkt außerhalb der Zeitfenster des § 2 Abs. 2 GOT, nenne beides und frage nach. Innerhalb regulärer Sprechstunden fällt sie nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GOT nicht an.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 120 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-14Abweichung

Zuschlag und erhöhter Satz nebeneinander

Woher wir das nehmen
§ 4 Abs. 1 GOT: im Notdienst gilt statt des Rahmens aus § 2 Abs. 1 GOT das Zweifache bis Vierfache; die Notdienstgebühr von 50 Euro steht daneben
Wir schauen nach
Prüfe, ob neben der Notdienstgebühr auch der Steigerungssatz erhöht wurde, und ordne das ein: Im Notdienst ist beides nebeneinander vorgesehen: nach § 4 Abs. 1 GOT das Zwei- bis Vierfache statt des Ein- bis Dreifachen, und daneben die Notdienstgebühr. Ein Fund entsteht erst, wenn der Satz über dem Vierfachen liegt oder wenn Notdienstsatz und ein zusätzlicher Zeitzuschlag nebeneinander stehen: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GOT bleibt das Kriterium Zeitpunkt außer Betracht, soweit die Anlage dafür besondere Gebühren vorsieht. Stelle beide Positionen mit Beträgen dar.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Einzelne Positionen

TAR-20Große Abweichung

Allgemeine Untersuchung mehrfach berechnet

Woher wir das nehmen
Keine zweifache Vergütung derselben Leistung an einem Termin
Wir schauen nach
Prüfe, ob eine allgemeine Untersuchung an einem Behandlungstag mehrfach erscheint. Nenne beide Positionen mit Datum.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 120 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-21Abweichung

Leistungen, die in einer anderen enthalten sind

Woher wir das nehmen
§ 6 GOT: für eine Leistung, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen ist, darf keine Gebühr berechnet werden, wenn für die andere eine Gebühr berechnet wird; § 7 Abs. 1 GOT gilt Praxis- und Apparaturkosten mit den Gebühren als abgegolten
Wir schauen nach
Prüfe auf Doppelbewertungen nach § 6 GOT: Positionen, die nach dem Leistungsansatz Bestandteil einer anderen berechneten Leistung sind. Achte besonders auf allgemeine Praxiskosten sowie Kosten für Instrumente und Apparaturen. Die sind nach § 7 Abs. 1 GOT mit den Gebühren abgegolten und daneben nicht berechenbar. Nenne beide Positionen wörtlich und formuliere als Bitte um Erläuterung, welche Leistung mit welcher abgegolten ist.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 180 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-22Abweichung

Hausbesuch und Wegegeld

Woher wir das nehmen
§ 10 Abs. 2 GOT: Wegegeld 3,50 Euro je Doppelkilometer, insgesamt mindestens 13 Euro; werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist es anteilig zu berechnen. Der Hausbesuch selbst steht als laufende Nummer 40 des Gebührenverzeichnisses mit 34,50 Euro daneben
Wir schauen nach
Prüfe bei Hausbesuchen, ob Wegegeld berechnet wurde und ob die Entfernung genannt ist. Rechne nach: 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro insgesamt. Prüfe getrennt davon, ob zusätzlich der Hausbesuch nach laufender Nummer 40 mit 34,50 Euro berechnet ist. Beides nebeneinander ist zulässig. Stelle fest, wenn auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht wurden und trotzdem volles Wegegeld abgerechnet ist: Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GOT ist es dann anteilig zu berechnen. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren fällt die Nummer 40 nicht an.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 5 und 100 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-23Hinweis

Narkose und Überwachung getrennt

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit zusammengehöriger Leistungen
Wir schauen nach
Prüfe bei Eingriffen unter Narkose, ob Narkose, Überwachung und Eingriff einzeln benannt sind. Eine Pauschale ohne Aufteilung ist eine Nachfrage wert.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 0 und 150 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-24Abweichung

Kostenvoranschlag eingehalten

Woher wir das nehmen
§ 649 BGB, wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags
Wir schauen nach
Nur prüfen, wenn der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag angegeben oder hochgeladen hat. Stelle den Betrag der Rechnung gegenüber und nenne die Überschreitung in Euro und Prozent. Verweise auf rechtliche Klärung, ohne eine Zahlungspflicht zu beurteilen.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 20 und 500 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Arzneimittel und Auslagen

TAR-30Große Abweichung

Arzneimittel mit Menge und Bezeichnung

Woher wir das nehmen
§ 7 Abs. 2 GOT: neben den Gebühren sind nur Entschädigungen, Auslagen und Entgelte für Arzneimittel sowie für verbrauchtes und abgegebenes Material berechenbar; nach § 7 Abs. 4 Satz 2 GOT sind sie gesondert auszuweisen, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind
Wir schauen nach
Prüfe, ob Arzneimittel und Verbrauchsmaterial gesondert ausgewiesen sind, wie § 7 Abs. 4 Satz 2 GOT es verlangt, und ob Bezeichnung, Menge und Preis erkennbar sind. Eine Position „Medikamente" oder „Verbrauchsmaterial" ohne Aufschlüsselung ist ein Fund. Prüfe außerdem, ob neben den Gebühren etwas berechnet wurde, das nicht unter § 7 Abs. 2 GOT fällt. Dort ist die Aufzählung abschließend.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 250 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-31Abweichung

Laborleistungen nachvollziehbar

Woher wir das nehmen
Nachvollziehbarkeit fremd erbrachter Leistungen
Wir schauen nach
Prüfe, ob Laborleistungen einzeln benannt sind und ob erkennbar ist, ob sie in der Praxis oder in einem Fremdlabor erbracht wurden. Nenne Sammelpositionen wörtlich.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 10 und 200 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.
TAR-32Abweichung

Verbrauchsmaterial doppelt berechnet

Woher wir das nehmen
Keine zweifache Vergütung derselben Aufwendung
Wir schauen nach
Prüfe, ob Material sowohl als eigene Position als auch erkennbar innerhalb einer Leistung berechnet wurde. Nenne beide Positionen.
Um wie viel Geld
Meist zwischen 5 und 100 €. Höher schätzen wir im Bericht nicht, auch dann nicht, wenn es mehr sein könnte.

Was passiert, wenn sich die Liste ändert

Ändern wir etwas an der Liste, bekommt sie eine neue Versionsnummer. Die alte bleibt bestehen. In jedem Bericht steht die Nummer, die zum Zeitpunkt der Prüfung galt. Wenn Sie den Bericht in einem Jahr wieder hervorholen, können Sie also nachschauen, wonach damals geprüft wurde.

Ein Punkt kommt nur auf die Liste, wenn wir sagen können, worauf er sich stützt: entweder auf eine Vorschrift, oder auf Werte, die in der Branche üblich sind. Der Unterschied ist wichtig: Übliche Werte sind keine Vorschrift, sondern nur ein Anhaltspunkt. Wo das so ist, steht es dabei: hier in der Liste und noch einmal im Bericht.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.