Prüfkatalog · Version 0.1.0

Wonach wir Ihre Tierarztrechnung prüfen

18 Prüfpunkte in 4 Kategorien. Jeder Punkt nennt seine Grundlage: eine Norm oder ein benanntes Referenzband. Die Versionsnummer steht in jedem Bericht — damit bleibt auch in einem halben Jahr nachvollziehbar, nach welchem Maßstab geprüft wurde.

5 × Wesentliche Abweichung11 × Abweichung2 × Hinweis

Form und Nachvollziehbarkeit

TAR-01Abweichung

Pflichtangaben der Rechnung

Grundlage
§ 14 Abs. 4 UStG
Geprüft wird
Prüfe Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Behandlungsdatum, Entgelt und Steuerbetrag getrennt. Nenne jede fehlende Angabe einzeln.
TAR-02Wesentliche Abweichung

Einzelne Leistungen statt Sammelposition

Grundlage
§ 7 Abs. 4 GOT — die Rechnung muss je Leistung die laufende Nummer des Gebührenverzeichnisses nennen, dazu Datum, Tierart, Diagnose oder Konsultationsgrund, Betrag und Umsatzsteuer
Geprüft wird
Prüfe die sechs Pflichtangaben aus § 7 Abs. 4 GOT einzeln: Datum der Leistungserbringung, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, jede berechnete Leistung mit der laufenden Nummer des Gebührenverzeichnisses, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer. Die laufende Nummer ist der entscheidende Punkt: Ohne sie lässt sich keine Position nachschlagen. Sammelpositionen wie „Behandlung" oder „Praxisleistung" tragen keine Nummer und sind damit ein Fund. Nenne jede beanstandete Position wörtlich.
Plausibles Band
10 bis 200 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-03Abweichung

Behandlungsdatum je Position

Grundlage
Nachvollziehbarkeit bei mehreren Behandlungsterminen
Geprüft wird
Prüfe, ob zu jeder Position das Datum der Leistung genannt ist. Bei einer Rechnung über mehrere Termine ist das die Grundlage jeder weiteren Prüfung.
Plausibles Band
0 bis 100 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-04Wesentliche Abweichung

Rechnerische Richtigkeit

Grundlage
Addition der Einzelpositionen gegen die Endsumme
Geprüft wird
Addiere die Einzelpositionen und vergleiche mit der ausgewiesenen Endsumme. Weicht die vom Auftraggeber genannte Endsumme von der gelesenen ab, gehe von einem Lesefehler auf deiner Seite aus und sage das ausdrücklich.
Plausibles Band
5 bis 150 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-05Abweichung

Umsatzsteuer ausgewiesen und nachgerechnet

Grundlage
§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG
Geprüft wird
Prüfe, ob Steuersatz und Steuerbetrag ausgewiesen sind und ob der Betrag zur Bemessungsgrundlage passt. Rechne nach und nenne die Differenz, wenn sie über einem Euro liegt.
Plausibles Band
2 bis 80 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt

Gebührensatz

TAR-10Wesentliche Abweichung

Angesetzter Steigerungssatz erkennbar

Grundlage
§ 2 Abs. 1 GOT — die Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes; § 5 Abs. 1 GOT verlangt für eine Überschreitung des Dreifachen eine vorher in Textform getroffene Vereinbarung
Geprüft wird
Prüfe, ob die Rechnung je Position erkennen lässt, mit welchem Satz gerechnet wurde. Lässt sich der Satz aus Gebührensatz und Betrag errechnen, nenne ihn. Liegt er über dem Dreifachen — außerhalb des Notdienstes —, stelle fest, dass § 5 Abs. 1 GOT dafür eine vor der Behandlung in Textform geschlossene Vereinbarung verlangt, von der dem Zahlungspflichtigen ein Doppel auszuhändigen ist, und frage danach. Fehlt die Satzangabe durchgehend, ist die Rechnung nicht nachprüfbar; bitte um Aufschlüsselung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT.
Plausibles Band
10 bis 250 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-11Abweichung

Erhöhter Satz ohne Begründung

Grundlage
§ 2 Abs. 1 GOT nennt die Bemessungskriterien (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres, örtliche Verhältnisse); eine Begründung auf der Rechnung verlangt § 7 Abs. 4 GOT nicht, wohl aber auf Verlangen eine Aufgliederung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT
Geprüft wird
Stelle fest, wenn Positionen erkennbar über dem einfachen Satz liegen und die Rechnung dazu nichts erläutert. Sage ausdrücklich dazu, dass die GOT eine Begründung auf der Rechnung nicht vorschreibt — der Zahlungspflichtige aber nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT eine Aufgliederung verlangen kann. Formuliere als Bitte um Erläuterung, nie als Feststellung, die Erhöhung sei unberechtigt: Nach § 2 Abs. 1 GOT entscheidet billiges Ermessen im Einzelfall.
Plausibles Band
10 bis 300 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-12Hinweis

Einheitlicher Satz über alle Positionen

Grundlage
Nachvollziehbarkeit, unterschiedliche Sätze innerhalb einer Rechnung
Geprüft wird
Prüfe, ob innerhalb einer Rechnung unterschiedliche Steigerungssätze verwendet werden. Das kann seinen Grund haben; ohne Kennzeichnung ist es eine Nachfrage.
Plausibles Band
0 bis 150 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-13Abweichung

Notdienstgebühr

Grundlage
§ 4 GOT — im tierärztlichen Notdienst 50 Euro Notdienstgebühr, nur einmal in derselben Angelegenheit auch bei mehreren Tieren desselben Halters; Notdienstzeiten nach § 2 Abs. 2 GOT: nachts 18 bis 8 Uhr, Wochenende freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr, Feiertage 0 bis 24 Uhr
Geprüft wird
Prüfe, ob eine Notdienstgebühr berechnet wurde, und stelle sie dem Behandlungszeitpunkt gegenüber, soweit die Rechnung ihn nennt. Die Gebühr beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GOT 50 Euro; ein höherer Betrag ist ein Fund. Sie darf nach § 4 Abs. 2 GOT in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt wurden — prüfe das ausdrücklich. Liegt der Zeitpunkt außerhalb der Zeitfenster des § 2 Abs. 2 GOT, nenne beides und frage nach. Innerhalb regulärer Sprechstunden fällt sie nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GOT nicht an.
Plausibles Band
10 bis 120 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-14Abweichung

Zuschlag und erhöhter Satz nebeneinander

Grundlage
§ 4 Abs. 1 GOT — im Notdienst gilt statt des Rahmens aus § 2 Abs. 1 GOT das Zweifache bis Vierfache; die Notdienstgebühr von 50 Euro steht daneben
Geprüft wird
Prüfe, ob neben der Notdienstgebühr auch der Steigerungssatz erhöht wurde, und ordne das ein: Im Notdienst ist beides nebeneinander vorgesehen — nach § 4 Abs. 1 GOT das Zwei- bis Vierfache statt des Ein- bis Dreifachen, und daneben die Notdienstgebühr. Ein Fund entsteht erst, wenn der Satz über dem Vierfachen liegt oder wenn Notdienstsatz und ein zusätzlicher Zeitzuschlag nebeneinander stehen: Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GOT bleibt das Kriterium Zeitpunkt außer Betracht, soweit die Anlage dafür besondere Gebühren vorsieht. Stelle beide Positionen mit Beträgen dar.
Plausibles Band
10 bis 200 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt

Einzelne Positionen

TAR-20Wesentliche Abweichung

Allgemeine Untersuchung mehrfach berechnet

Grundlage
Keine zweifache Vergütung derselben Leistung an einem Termin
Geprüft wird
Prüfe, ob eine allgemeine Untersuchung an einem Behandlungstag mehrfach erscheint. Nenne beide Positionen mit Datum.
Plausibles Band
10 bis 120 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-21Abweichung

Leistungen, die in einer anderen enthalten sind

Grundlage
§ 6 GOT — für eine Leistung, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen ist, darf keine Gebühr berechnet werden, wenn für die andere eine Gebühr berechnet wird; § 7 Abs. 1 GOT gilt Praxis- und Apparaturkosten mit den Gebühren als abgegolten
Geprüft wird
Prüfe auf Doppelbewertungen nach § 6 GOT: Positionen, die nach dem Leistungsansatz Bestandteil einer anderen berechneten Leistung sind. Achte besonders auf allgemeine Praxiskosten sowie Kosten für Instrumente und Apparaturen — die sind nach § 7 Abs. 1 GOT mit den Gebühren abgegolten und daneben nicht berechenbar. Nenne beide Positionen wörtlich und formuliere als Bitte um Erläuterung, welche Leistung mit welcher abgegolten ist.
Plausibles Band
10 bis 180 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-22Abweichung

Hausbesuch und Wegegeld

Grundlage
§ 10 Abs. 2 GOT — Wegegeld 3,50 Euro je Doppelkilometer, insgesamt mindestens 13 Euro; werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist es anteilig zu berechnen. Der Hausbesuch selbst steht als laufende Nummer 40 des Gebührenverzeichnisses mit 34,50 Euro daneben
Geprüft wird
Prüfe bei Hausbesuchen, ob Wegegeld berechnet wurde und ob die Entfernung genannt ist. Rechne nach: 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro insgesamt. Prüfe getrennt davon, ob zusätzlich der Hausbesuch nach laufender Nummer 40 mit 34,50 Euro berechnet ist — beides nebeneinander ist zulässig. Stelle fest, wenn auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht wurden und trotzdem volles Wegegeld abgerechnet ist: Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GOT ist es dann anteilig zu berechnen. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren fällt die Nummer 40 nicht an.
Plausibles Band
5 bis 100 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-23Hinweis

Narkose und Überwachung getrennt

Grundlage
Nachvollziehbarkeit zusammengehöriger Leistungen
Geprüft wird
Prüfe bei Eingriffen unter Narkose, ob Narkose, Überwachung und Eingriff einzeln benannt sind. Eine Pauschale ohne Aufteilung ist eine Nachfrage wert.
Plausibles Band
0 bis 150 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-24Abweichung

Kostenvoranschlag eingehalten

Grundlage
§ 649 BGB, wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags
Geprüft wird
Nur prüfen, wenn der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag angegeben oder hochgeladen hat. Stelle den Betrag der Rechnung gegenüber und nenne die Überschreitung in Euro und Prozent. Verweise auf rechtliche Klärung, ohne eine Zahlungspflicht zu beurteilen.
Plausibles Band
20 bis 500 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt

Arzneimittel und Auslagen

TAR-30Wesentliche Abweichung

Arzneimittel mit Menge und Bezeichnung

Grundlage
§ 7 Abs. 2 GOT — neben den Gebühren sind nur Entschädigungen, Auslagen und Entgelte für Arzneimittel sowie für verbrauchtes und abgegebenes Material berechenbar; nach § 7 Abs. 4 Satz 2 GOT sind sie gesondert auszuweisen, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind
Geprüft wird
Prüfe, ob Arzneimittel und Verbrauchsmaterial gesondert ausgewiesen sind, wie § 7 Abs. 4 Satz 2 GOT es verlangt, und ob Bezeichnung, Menge und Preis erkennbar sind. Eine Position „Medikamente" oder „Verbrauchsmaterial" ohne Aufschlüsselung ist ein Fund. Prüfe außerdem, ob neben den Gebühren etwas berechnet wurde, das nicht unter § 7 Abs. 2 GOT fällt — dort ist die Aufzählung abschließend.
Plausibles Band
10 bis 250 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-31Abweichung

Laborleistungen nachvollziehbar

Grundlage
Nachvollziehbarkeit fremd erbrachter Leistungen
Geprüft wird
Prüfe, ob Laborleistungen einzeln benannt sind und ob erkennbar ist, ob sie in der Praxis oder in einem Fremdlabor erbracht wurden. Nenne Sammelpositionen wörtlich.
Plausibles Band
10 bis 200 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt
TAR-32Abweichung

Verbrauchsmaterial doppelt berechnet

Grundlage
Keine zweifache Vergütung derselben Aufwendung
Geprüft wird
Prüfe, ob Material sowohl als eigene Position als auch erkennbar innerhalb einer Leistung berechnet wurde. Nenne beide Positionen.
Plausibles Band
5 bis 100 € — Schätzungen darüber werden im Bericht gedeckelt

Wie dieser Katalog gepflegt wird

Der Katalog liegt in einer versionierten Datei. Ändert sich ein Prüfpunkt, entsteht eine neue Version; die alte bleibt bestehen. Jeder Bericht nennt die Version, unter der er erstellt wurde. Ein Bericht aus dem vergangenen Jahr lässt sich damit auch dann noch erklären, wenn der Katalog inzwischen weiter ist.

Ein Prüfpunkt kommt nur in den Katalog, wenn er eine Grundlage hat — eine Norm oder ein benanntes Referenzband. Referenzbänder sind Orientierungswerte aus der Branche, keine amtlichen Größen; das steht bei jedem betroffenen Punkt dabei und auch im Bericht.

Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.