Ratgeber Architektenrechnung prüfen
Zeithonorar — was auf der Rechnung stehen muss
Warum eine Stundenzahl ohne Tätigkeitsnachweis nicht prüfbar ist, welche Sätze üblich sind und wann sich ein Zeithonorar überhaupt lohnt.
15.7.2026 · 2 Minuten Lesezeit
Kurz gefasst
- Die HOAI 2021 lässt eine Vereinbarung des Honorars nach Zeitaufwand zu.
- Prüfbar wird eine Zeitposition erst mit drei Angaben: Stundensatz, Stundenzahl und Tätigkeitsnachweis.
- Stundensätze für Architektenleistungen bewegen sich je nach Region, Bürogröße und Qualifikation etwa zwischen 75 und 145 Euro netto.
- Prüfen Sie, ob eine nach Zeit abgerechnete Leistung nicht bereits in einer Leistungsphase enthalten ist.
„Architektenleistungen, 148 Stunden à 105,00 Euro, 15.540,00 Euro." Die Zahl stimmt vielleicht. Nachprüfen können Sie sie nicht.
Wann nach Zeit abgerechnet wird
Die HOAI 2021 lässt eine Vereinbarung des Honorars nach Zeitaufwand zu; Stundensätze nennt sie nicht. Sinnvoll ist sie dort, wo sich der Umfang vorher nicht bestimmen lässt:
- Beratung ohne konkretes Bauvorhaben
- Bestandsaufnahmen mit unklarem Umfang
- Begleitung eines Genehmigungsverfahrens mit offenem Ausgang
- Kleinere Leistungen, für die eine HOAI-Berechnung unverhältnismäßig wäre
Für ein Bauvorhaben mit definiertem Leistungsbild ist ein Zeithonorar die schwächere Wahl. Es verlagert das Mengenrisiko vollständig auf Sie.
Was auf der Rechnung stehen muss
Drei Angaben, sonst ist die Position eine Behauptung:
Der Stundensatz. Und die Angabe, ob er für alle Mitarbeitenden gilt oder gestaffelt ist. Übliche Staffelungen unterscheiden nach Inhaber, Projektleitung, technischer Mitarbeit.
Die Anzahl der Stunden. Je Zeitraum oder je Mitarbeitendem, nicht als Gesamtzahl über zwei Jahre.
Wofür. Ein Tätigkeitsnachweis mit Datum, Dauer und Gegenstand. Ohne ihn ist der Rest nicht überprüfbar.
Ein Stundennachweis muss keine Romane enthalten. „14.03. — 3,5 Std. — Abstimmung Statik, Überarbeitung Grundriss OG" reicht vollkommen.
Übliche Sätze
Stundensätze für Architektenleistungen bewegen sich je nach Region, Bürogröße und Qualifikation etwa zwischen 75 und 145 Euro netto. Für Inhaberleistungen eher oben, für technische Mitarbeit eher unten.
Das sind Erfahrungswerte, keine Vorgabe. Die HOAI 2021 enthält keine Vorgabe zur Höhe von Zeithonoraren; maßgeblich ist, was vereinbart wurde.
Die Nachfrage
Wenn der Nachweis fehlt:
Die Rechnung weist 148 Stunden zu je 105,00 Euro aus. Bitte übersenden Sie mir den Tätigkeitsnachweis mit Datum, Dauer und Gegenstand der jeweiligen Leistung.
Wenn der Stundensatz vom Vertrag abweicht:
Im Vertrag ist ein Stundensatz von 95,00 Euro vereinbart, die Rechnung setzt 105,00 Euro an. Bitte erläutern Sie mir die Abweichung.
Zwei Fallen
Das Zeithonorar neben dem HOAI-Honorar. Wenn dieselbe Leistung einmal in einer Leistungsphase und einmal als Stunden auftaucht, ist sie zweimal berechnet. Das kommt vor, wenn Nachträge nach Zeit abgerechnet werden und der Nachtrag inhaltlich zu einer bereits abgerechneten Phase gehört.
Die Obergrenze, die keine ist. Manche Verträge nennen ein „voraussichtliches" Zeithonorar oder eine „Größenordnung". Das ist keine Obergrenze. Wenn Sie eine wollen, muss sie als Höchstbetrag vereinbart sein, und dann steht das auch so da.
Was Sie selbst gegenrechnen können
Setzen Sie die Stunden ins Verhältnis zur Projektdauer. 148 Stunden über acht Monate sind rund 18 Stunden im Monat, also gut vier pro Woche. Ob das zu dem passt, was Sie an Terminen, Mails und Planlieferungen erlebt haben, können nur Sie beurteilen.
Diese Rechnung ersetzt keinen Nachweis. Sie sagt Ihnen aber, ob Sie nach einem fragen sollten.
In der Prüfung
Das Zeithonorar ist Prüfpunkt ARC-24 in unserem Prüfkatalog. Der Bericht stellt fest, welche der drei Angaben fehlt, und vergleicht den Satz mit Ihrer Angabe zum Vertrag. Eine Leistung, die zusätzlich in einer Leistungsphase steckt, fällt unter ARC-23.
Die Vorschau ist kostenlos.
Im Text genannte Grundlagen
HOAI 2021