Ratgeber Architektenrechnung prüfen

Architektenrechnung beanstanden — der Ablauf in fünf Schritten

Wie eine Nachfrage aussieht, die beantwortet wird, welche drei Antworten typischerweise kommen und wo Ihre Prüfung endet.

18.7.2026 · 3 Minuten Lesezeit

Kurz gefasst

  • Sammeln Sie alle Punkte und stellen Sie sie in einer einzigen schriftlichen Nachfrage statt in vier Mails über drei Wochen.
  • Nennen Sie zu jedem Punkt die Position aus der Rechnung, setzen Sie eine Frist und erklären Sie Ihre Zahlungsbereitschaft für den unstrittigen Teil.
  • Eine E-Mail genügt und ist belegbar.
  • Ob Sie Zahlungen zurückhalten dürfen und ob eine Forderung begründet ist, sind Rechtsfragen zum Einzelfall.

Auf der anderen Seite sitzt jemand, mit dem Sie zwei Jahre am selben Projekt gearbeitet haben. Das ist der Unterschied zu einer Handwerkerrechnung, und er verändert den Ton, nicht die Sache.

1. Erst sammeln, dann schreiben

Gehen Sie die Rechnung einmal komplett durch und notieren Sie jeden Punkt mit Positionsbezeichnung. Vier Nachfragen in einer Mail sind besser als vier Mails über drei Wochen.

Sortieren Sie danach in zwei Gruppen. Fehlende Angaben („aus welcher Kostenermittlung stammen die anrechenbaren Kosten?") und rechnerische Differenzen („abgezogen wurden 12.400, gezahlt habe ich 13.720"). Die erste Gruppe braucht eine Auskunft, die zweite eine Korrektur.

2. Schriftlich, mit Frist, mit Zahlungsbereitschaft

E-Mail genügt und ist belegbar. Drei Bestandteile:

Bezug im ersten Satz: Rechnungsnummer und Datum.

Die Punkte, nummeriert, mit Positionsbezeichnung und konkreter Bitte.

Schluss mit Zahlungsbereitschaft und Frist: „Sobald die Punkte geklärt sind, überweise ich den dann offenen Betrag umgehend. Ich bitte um Rückmeldung bis zum …"

Vierzehn Tage sind bei einer Honorarschlussrechnung angemessen; die Unterlagen müssen zum Teil aus der Projektakte geholt werden.

Der Schlusssatz macht aus einer Zahlungsverweigerung eine Klärung.

3. Sachlich bleiben

StattBesser
„Die Rechnung ist völlig überzogen."„Bitte teilen Sie mir die anrechenbaren Kosten und die zugrunde liegende Kostenermittlung mit."
„Sie haben die Bauleitung gar nicht gemacht."„Die Objektüberwachung lag nach meiner Kenntnis bei … Bitte erläutern Sie, wie Leistungsphase 8 in die Abrechnung eingeflossen ist."
„Da fehlen Zahlungen."„Abgezogen sind 12.400,00 Euro, geleistet habe ich nach meinen Unterlagen 13.720,00 Euro. Aufstellung anbei."

Die rechte Spalte lässt sich beantworten. Die linke lässt sich nur abwehren.

4. Die Antwort einordnen

Drei Varianten kommen typischerweise.

Korrigierte Rechnung. Der häufigste Ausgang bei rechnerischen Punkten, besonders bei Abschlagszahlungen. Prüfen Sie die neue Fassung genauso wie die erste.

Erläuterung ohne Korrektur. Kann richtig sein. Wenn das Büro die anrechenbaren Kosten nachliefert und die Rechnung damit aufgeht, ist der Punkt erledigt. Rechnen Sie es nach, bevor Sie zustimmen.

Keine Antwort. Nach Ablauf der Frist eine kurze Erinnerung mit neuer Frist. Bleibt es dabei, wird eine anwaltliche Einschätzung sinnvoll.

5. Wissen, wo Ihre Prüfung endet

Hier verläuft die Grenze, die auch wir einhalten. Ob Sie die Zahlung zurückhalten dürfen, in welcher Höhe, ob eine Forderung ganz oder teilweise unbegründet ist, ob eine Rechnung fällig ist: alles Rechtsfragen zum Einzelfall. Sie gehören zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Bei einer Honorarschlussrechnung über 25.000 Euro ist eine Erstberatung fast immer die richtige Investition. Nach § 34 RVG kostet sie gegenüber Verbrauchern bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Was eine Prüfung leisten kann, ist die Vorbereitung. Mit einer Liste, in der jeder Punkt seine Norm und seinen ungefähren Betrag trägt, wird das Gespräch kürzer und konkreter.

Was das Verhältnis nicht belastet

Zwei Dinge helfen dabei, dass die Zusammenarbeit die Nachfrage übersteht.

Trennen Sie die Rechnung von der Arbeit. „Mit Ihrer Planung bin ich zufrieden. Bei der Abrechnung habe ich vier Fragen." Das ist meistens sogar wahr.

Fragen Sie nach Angaben, nicht nach Nachlässen. „Bitte legen Sie die anrechenbaren Kosten offen" ist eine Bitte, die niemand persönlich nehmen kann. „Das ist zu teuer" ist eine, die man persönlich nimmt.

In der Prüfung

Unser Bericht liefert Schritt 1 fertig: alle Punkte auf einmal, jeder mit der Stelle aus Ihrer Rechnung, der Norm und einem Satz, den Sie so verschicken können. Das größere Paket enthält zusätzlich ein vorformuliertes Anschreiben und eine Liste der anzufordernden Unterlagen.

Die Vorschau zeigt kostenlos, ob es überhaupt etwas zu fragen gibt. Wenn nicht, sagen wir das und bieten keinen Bericht an.

Im Text genannte Grundlagen

§ 34 RVG

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Dieser Bericht ist eine technische Plausibilitätsprüfung eines hochgeladenen Dokuments anhand eines veröffentlichten Prüfkatalogs. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und kein Sachverständigengutachten. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf dem, was im hochgeladenen Dokument lesbar war, sowie auf den Angaben, die Sie selbst gemacht haben.